Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung gab bekannt, dass die dritte Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes zum 1. Januar 2020 in Niedersachen in Kraft tritt. Damit wird die Eingliederungshilfe aus dem Fürsorgesystem des Sozialhilferechts herausgelöst und in das Recht der Rehabilitation überführt.
Das Bundesteilhabegesetz vom 23. Dezember 2016 tritt in vier Stufen in Kraft. Mit der 3. Reformstufe des Gesetzes wird das Herzstück des Reformprozesses umgesetzt.
„Das ist ein großer Schritt, der entscheidend zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention beiträgt und die Möglichkeiten der Menschen mit Behinderungen auf Teilhabe und Selbstbestimmung stärkt. Es ist ein echter Systemwechsel“, betont niedersächsische Sozialministerin Carola Reimann. Der Übergang vom bisherigen in das neue System stellt die Akteure in der Eingliederungshilfe vor große Herausforderungen. „Diesen begegnen wir mit einer Übergangsvereinbarung zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes. So schaffen wir klare Regelungen für alle Beteiligten“, so die Ministerin.
Diese Vereinbarung hat das Land gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertreter der Landesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege, der privat-gewerblichen Leistungsanbieter, der Kommunalen Spitzenverbände und der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen erarbeitet und unterzeichnet. Sie gilt für alle erwachsenen Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen.
Der mit dem Bundesteilhabegesetz erfolgte Systemwechsel macht es erforderlich, dass die Rahmenbedingungen der vertraglichen Beziehungen zwischen den Leistungsträgern, den Leistungsanbietern und den Menschen mit Behinderungen neu geregelt werden. Ein wichtiger Aspekt hierbei ist, dass die Neuregelungen des Bundesteilhabegesetzes vorsehen, die Menschen mit Behinderungen zum ersten Mal direkt an diesem Prozess zu beteiligen.
Hierzu betont Petra Wontorra, Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen: “Mein großer Dank gehört besonders denen, die sich in so vielen Sitzungen ehrenamtlich eingebracht haben. Als Vertretungen der Menschen mit Behinderungen machen wir dabei immer wieder deutlich, dass das Bundesteilhabegesetz einen Rechtsanspruch bis hin zu Personenzentrierung vorgibt. Mit der Übergangsvereinbarung erfolgt nun zunächst die so genannte Trennung der Leistungen und damit die Übertragung des Status quo auf die neue Rechtslage. Eng getaktet müssen nun in den kommenden Jahren die Verhandlungen zu einem Landesrahmenvertrag geführt werden. In diesen Verhandlungen sind die Strukturen so nachhaltig zu verändern, dass Menschen mit Behinderungen wirklich von der Änderung der Denkweise (Paradigmenwechsel) profitieren und an der Gesellschaft vollumfänglich teilhaben! Teilhabe verbindet!“
Nun heißt es, keine Zeit für die Umsetzung der getroffenen Regelungen zu verlieren. „Bis Januar müssen 24.000 leistungsberechtigte Personen mit den Leistungsanbietern neue Wohn- und Betreuungsverträge abschließen und die Kommunen müssen ebenso viele neue Leistungsbescheide erlassen“, betont Dr. Carola Reimann.