Seit 30 Jahren bemühen sich die Salzburger Gehörlosen darum, dass die Sendung „Salzburg Heute“ für Gehörlose zugänglich gemacht wird. Diese ist bis heute nicht barrierefrei. Die Sendung wird nicht untertitelt (via Teletextseite 777), Dolmetscher*innen für Österreichische Gebärdensprache (ÖGS) werden nicht eingesetzt. Der ORF erfüllt seine Informationspflicht in diesem Punkt bewusst nicht. Interventionen des Gehörlosenverbandes Salzburg und der Salzburger Landesregierung prallen seit 30 Jahren am ORF ab.
Besonders diskriminierend wurde von gehörlosen Salzburger*innen ein Vorfall bei der Salzburger Bürgermeisterwahl am 24.3.2019 erlebt. Zwar sorgte die Stadt Salzburg dafür, dass eine Dolmetscherin für ÖGS für das Interview des Bürgermeisters vor Ort war, und diese auch finanzierte. Der ORF lehnte es aber ab, diese Dolmetscherin neben dem Bürgermeister ins Kamerabild zu nehmen und mit auszustrahlen. Dies hatte zur Folge, dass gehörlose Menschen in Salzburg keine barrierefreie Wahlinformation in ÖGS sehen konnten. Der Gehörlosenverband hat ein Schlichtungsverfahren mit ORF Salzburg auf Grundlage des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes eingeleitet. Der ORF gab dem Verband recht und versicherte, dass so eine Situation nie mehr vorkommen würde.
Anlässlich des 20-jährigen Bestehens der Gehörlosenambulanz Salzburg am 14. Oktober 2019 wollte ORF-Landesstudio Salzburg den anwesenden Geschäftsführer des Gehörlosenverbandes und der Beratungsstelle für Gehörlose in Salzburg, Reinhard Grobbauer, interviewen. Grobbauer, der selbst gehörlos ist, berichtet: „Ich habe die Anfrage von ORF unter einer Bedingung angenommen. Ich wollte die vom Landeskrankenhaus gestellte Dolmetscherin für ÖGS mit ins Kamerabild nehmen. So können wir Gehörlose dieses Thema, das uns unmittelbar betrifft, in der Sendung nachvollziehen. Meine Bedingung wurde abgelehnt. Ich bin empört über das diskriminierende Verhalten der ORF-Redaktion.“
Wieder wird über gehörlose Menschen im Land Salzburg berichtet, ohne dass der Bericht von Gebärdensprachdolmetscher*innen begleitet oder die Sendung untertitelt wurde.