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Taube Kandidierende für den UN-Fachausschuss?

Der UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist das Vertragsorgan der Vereinten Nationen für die UN-Behindertenrechtskonvention. Er besteht aus 18 Expert*innen mit Behinderungen. Der Ausschuss überwacht die weltweite Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, gibt Vertragsstaaten in seinen „Abschließenden Bemerkungen“ Empfehlungen zur Umsetzung und legt die UN-Behindertenrechtskonvention durch „Allgemeine Bemerkungen“ zu einzelnen Konventions-Artikeln aus.

Die European Union of the Deaf (EUD) ermutigt die Nationalen Gehörlosenverbände, sich für die Nominierung tauber Kandidat*innen für die Wahlen zum UN-Fachausschuss einzusetzen.

Im Februar 2020 wird die UN den Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen für den UN-Fachausschuss mit dem 10. April 2020 als Frist starten. Alle Länder, die die Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ratifiziert haben, können eine kandidierende Person benennen. Die Wahl findet von 9. bis 12. Juni 2020 in New York statt. Die EUD fordert die Nationalen Gehörlosenverbände wie Deutschen Gehörlosen-Bund e.V. und Österreichischen Gehörlosenbund auf, gehörlose Experten, insbesondere gehörlose Expertinnen, für das UN-Fachausschuss zu nominieren.

Derzeit kommen nur drei Mitglieder des Ausschusses aus Europa (Litauen, Ungarn und der Schweiz). Und zwei Ausschussmitglieder sind taub: Lászlo Gábor Lovaszy aus Ungarn und Herr Dmitry Rebrov aus Russland. Wenn sie nicht wiedergewählt werden, besteht die Möglichkeit, dass der UN-Fachausschuss keine taube Person als Mitglied mehr hätte.

Darüber hinaus sind weder Frauen mit Behinderungen aus Europa noch taube Frauen im Ausschuss. Bei den bevorstehenden Wahlen ist es sehr wichtig, dass sich an unsere Regierung und die ständige Vertretung der Vereinten Nationen in Genf zu wenden, um sie aufzufordern, qualifizierte taube Kandidaten, einschließlich gehörloser Frauen, für die Wahl des UN-Fachausschuss zu nominieren.

Tags: EUD, European Union of the Deaf, Kandidatur, UN-Behindertenrechtskonvention

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