Inklusionsassistenz (ähnlich wie Arbeitsassistenz in Deutschland) wurde in Luxemburg eingeführt. Das Luxemburgische Ministerium für Familie, Integration und die Großregion wirbt jetzt für die neue Assistenztätigkeit.
„Die neue Inklusionsassistenz trägt zu einer inklusiveren Gesellschaft bei, da sie auf die Beibehaltung langfristiger Arbeitsplätze abzielt. Das Gesetz erhöht die Autonomie von Menschen mit einer Behinderung oder eingeschränkter Arbeitsfähigkeit erheblich und ermöglicht es ihnen, gleichberechtigt mit Menschen am sozialen und beruflichen Leben teilzunehmen, deren Arbeitsfähigkeit nicht eingeschränkt ist“, erklärte Corinne Cahen, Ministerin für Familie und Integration.
Inklusionsassistent*innen begleiten Menschen mit einer Behinderung oder eingeschränkter Arbeitsfähigkeit im Unternehmen und fördern so ihre nachhaltige Integration in den ersten Arbeitsmarkt. Sie identifizieren Hindernisse und Herausforderungen und bewältigen diese gemeinsam mit Arbeitnehmer*innen, Kolleg*innen und Arbeitgeber*innen. Die Tätigkeit der Inklusionsassistenz kann sowohl als Angestellter*in als auch als Selbständiger*in ausgeübt werden. Die Ausübung erfordert eine Zulassung, die durch das Ministerium für Familie, Integration und die Großregion ausgestellt wird.
Alle Information zu den Aufgaben, Zulassungsbedingungen und zum Zulassungsverfahren erhalten Sie auf der Internetseite www.inklusion.lu.