Deutscher Gehörlosen-Bund e.V. hat am 22. April 2020 eine Pressemitteilung über das Verwenden von Mund-Nase-Masken veröffentlicht. Zum Schutz vor einer Infektion durch das Coronavirus machen inzwischen alle Bundesländer das Tragen von Mund-Nase-Masken zur Pflicht, z. B. in Bussen, Bahnen und Geschäften.
Viele Presseanfragen haben Deutschen Gehörlosen-Bund erreicht, ob Gehörlose durch Masken benachteiligt sind, weil sie dann nicht von den Lippen lesen können? Was bedeuten die Masken für die alltägliche Kommunikation von Gehörlosen? Auch fragen immer mehr gehörlose und stark schwerhörige Menschen nach Empfehlungen für Masken, die ihrem Kommunikationsbedürfnis entgegenkommen.
Antwort vom Gehörlosenbund: Das „Lippenlesen“, welches eine Maske mit Sichtfenster ermöglichen sollte, spielt für Gehörlose nur eine stark untergeordnete Rolle. „Lippenlesen“ ist sehr anstrengend und führt häufig zu Missverständnissen, denn selbst unter optimalen Bedingungen sind nur etwa 30 % des Gesprochenen bzw. der Laute anhand der Lippenbewegungen des Sprechers visuell wahrnehmbar – 70 % müssen erraten werden! Viele Mundbewegungen sind sich sehr ähnlich, z. B. „Mutter“ und „Butter“ oder „aus“ und „Haus“. Vor allem in angespannten Situationen (Arztbesuch, Klinikbesuch) ist es unmöglich, allein über das Lippenlesen alles zu verstehen.
Deutscher Gehörlosen-Bund e.V. fordert, dass die Möglichkeiten der Kommunikation vielfältiger sein müssen wie z.B. das Verwenden von Stift und Papier. Sie können hier die komplette Pressemitteilung lesen.