Der Gehörlosenverband München und Umland e.V. hat am 9. April 2020 eine Stellungnahme an Inklusionsämter in Bayern veröffentlicht.
Vorrangiger Auftrag des Inklusionsamtes ist es, die gleichberechtigte Teilhabe schwerbehinderter Menschen im Arbeitsleben zu fördern. Zur erfolgreichen Erfüllung dieses Auftrags gilt es die Bedarfe zielgerichtet, individuell und situativ zu ermitteln. Seit dem Jahr 2000 besteht ein Rechtsanspruch schwerbehinderter Menschen auf die Übernahme der Kosten für eine notwendige Arbeitsassistenz.
Die Bundesregierung beabsichtigt in der aktuellen schwierigen Lage alle Unternehmen, Kleinunternehmen und Selbstständige zu unterstützen. Regelmäßig wenden sich Politiker an die Öffentlichkeit mit der Botschaft, dass man sich keine Sorgen um seine Existenz machen müsse. Entscheidend sei es, in einer Ausnahmesituation wie dieser „schnell und unbürokratisch“ zu handeln.
Selbstständige und Unternehmer werden in dieser Krise vor große Herausforderungen gestellt, die mit einer Vielzahl von Entscheidungen verbunden sind. Soforthilfe, Kurzarbeit und/oder Darlehen? Erleichterungen und Möglichkeiten, die jedoch für die meisten Selbstständigen mit großem Aufwand verbunden sind. Als gehörloser Unternehmer ist diese bereits belastende Situation aufgrund der Gehörlosigkeit zusätzlich erschwert. Eine Arbeitsassistenz ist daher besonders in einer Ausnahmesituation wie der aktuellen COVID-19 Pandemie unerlässlich. Im Rahmen einer Antragsstellung auf Kurzarbeitergeld sollen laut Inklusionsamt auch die bewilligten Zeiten von Arbeitsassistenzen anteilig gekürzt werden. Dies bedeutet für einen gehörlosen Unternehmer, dass dieser in Krisenzeiten auf sich selbst gestellt wäre.
Sie können die komplette Stellungnahme hier lesen.