Die Bundestagsfraktion der FDP hat die Bundesregierung am 12. März 2020 mit einem Antrag (Drucksache 19/17883) aufgefordert, bei ihren Pressekonferenzen im Bundeskanzleramt und in den Bundesministerien sowie den nachgeordneten Behörden grundsätzlich eine Gebärdensprachdolmetschung anzubieten, sofern diese audiovisuell übertragen werden könnten, übergangsweise auch per Untertitelung sowie mit der Bundespressekonferenz eine entsprechende Vereinbarung zu treffen.
Auszug aus dem Antrag: „Der Informationsbedarf der gesamten Bevölkerung in der aktuellen Lage zur Ausbreitung und Bekämpfung des Coronavirus ist sehr hoch. Offizielle Stellen auf allen Ebenen informieren die Bevölkerung. Tagtäglich gibt es mehrere Pressekonferenzen der zuständigen Ressorts. (…) Im Gegensatz zu anderen Staaten werden offizielle Pressekonferenzen z. B. des Bundesgesundheitsministers nicht in die Gebärdensprache übersetzt.“
Die FDP-Fraktion findet, dass die Simultanübersetzung in Gebärdensprache eine grundsätzlich notwendige, angemessene und längst überfällige Maßnahme sei, um allen gehörlosen und hörbehinderten Menschen die volle und umfängliche Teilhabe in Deutschland zu ermöglichen.
Am 7. Mai 2020 gab es eine Antwort (Drucksache 19/19058) als Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales: Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen AfD, FDP und DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Leider ist es uns (noch) nicht bekannt, warum die Koalitionsfraktionen den Antrag abgelehnt haben und die bündnisgrüne Fraktion sich enthaltet hat.