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Öffnung der Kitas in NRW jetzt auch für Kinder mit Behinderungen

Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) informiert: Öffnung der Kitas jetzt auch für Kinder mit Behinderungen. Seit Donnerstag, 14. Mai 2020 dürfen wieder mehr Kinder in die Kindertagesbetreuung. Neben Vorschulkindern, die einen Anspruch nach dem Bildungs- und Teilhabepaket haben, können nun grundsätzlich auch alle Kinder mit Behinderungen und Kinder, die von einer wesentlichen Behinderung bedroht sind, wieder in Kindertageseinrichtungen oder in Kindertagespflegestellen betreut werden. Wie die weitere Öffnung sich im konkreten Einzelfall gestaltet, hängt dann vom Konzept und den Möglichkeiten der Einrichtungen und Tagespflegestellen ab. Es ist sinnvoll, dass die Eltern vorab mit der Kita oder der betreuenden Tagespflegeperson Kontakt aufnehmen.

Das LWL-Landesjugendamt hat in vielen intensiven Beratungen mit Land, Kommunen, Trägern, Gewerkschaften und Landeselternbeirat daran mitgewirkt, Kriterien festzulegen, nach denen die Kindertagesbetreuung stufenweise geöffnet wird.

„Inklusion und der Anspruch auf gleichberechtigte Teilhabe von Kindern mit einer Behinderung dürfen gerade jetzt während der Corona-Pandemie nicht vergessen werden. Viele Kinder mit Behinderung haben einen erhöhten pädagogischen Förderbedarf und sie brauchen darüber hinaus Therapien, die vielfach in der Kita erbracht werden“, erläutert Birgit Westers, Jugend- und Schuldezernentin des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL). „Der LWL begrüßt es ausdrücklich, dass diese Kinder jetzt wieder in die Tagesbetreuung gehen können, sei es in die Tagespflege, in die Kita um die Ecke oder in die Heilpädagogische Einrichtung“, so Westers weiter.

In Westfalen-Lippe unterstützt der LWL aktuell die Förderung von rund 11.000 Kindern in der Kindertagesbetreuung, die eine Behinderung haben oder von ihr bedroht sind, mit rund 144 Mio. Euro jährlich.

„Viele Eltern stehen in dieser Zeit vor der Herausforderung, ihr Kind zu Hause zu betreuen und gleichzeitig teilweise im Homeoffice zu arbeiten“, so Westers. „Eltern eines Kindes mit einer Behinderung haben häufig neben der zeitaufwendigen Betreuung auch die Pflege ihrer Kinder sicherzustellen. Viele von ihnen werden momentan täglich über ihre Belastungsgrenze hinaus gefordert. Die Betreuung und Förderung der Kinder in der Kindertagesbetreuung sorgt hier zugleich auch für die notwendige Entlastung in den Familien“, ergänzt Westers.

Tags: Coronavirus, Kita, Landschaftsverband Westfalen-Lippe, LWL, Nordrhein-Westfalen, NRW

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