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Rheinland-Pfalz stärkt Rechte auf Gebärdensprache

Mit einem neuen, eigenen Inklusionsgesetz will die Landesregierung von Rheinland-Pfalz die Rechte der Menschen mit Behinderungen stärken.

Sabine Bätzing-Lichtenthäler, rheinland-pfälzische Ministerin für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie (Foto: Harald Krichel)

„Rheinland-Pfalz war und ist ein Vorreiter in Sachen Inklusion. Das Gesetz ist ein wichtiger Schritt, um die selbstbestimmte Lebensführung von Menschen mit Behinderungen im Land weiter zu stärken“, so Sozialministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler. „Bei der Ausarbeitung des Gesetzentwurfs haben wir auch viele Anregungen aus dem Landesbeirat für Menschen mit Behinderungen aufgegriffen. Mir ist vor allem wichtig, dass wir mit der Aufwertung der Gebärdensprache im Umgang mit Behörden und öffentlichen Einrichtungen und den neuen Regeln zur Verwendung der „Leichten Sprache“ den Alltag für viele Menschen einfacher machen und die Verwaltungen und Unternehmen mit einer neuen Landesfachstelle bei der Umsetzung von mehr Barrierefreiheit unterstützen können. Außerdem konkretisieren wir zentrale Begriffe wie Benachteiligung und Barrierefreiheit und passen sie der UN-Behindertenrechtskonvention an.“

Der Gesetzentwurf sieht zahlreiche Veränderungen vor. So soll die Deutsche Gebärdensprache aufgewertet und als eigenständige Sprache anerkannt werden. Der Anspruch auf Kommunikation in Gebärdensprache soll dann nicht nur gegenüber öffentlichen Stellen bestehen, sondern auch außerhalb von Verwaltungsverfahren, zum Beispiel in Schulen und Kindertageseinrichtungen. Kommunikationshilfen sollen im notwendigen Umfang von öffentlichen Stellen kostenlos zur Verfügung gestellt werden.

Auch die Verwendung der sogenannten „Leichten Sprache“ wird neu geregelt. Menschen mit geistigen Behinderungen, Menschen mit seelischen Behinderungen, gehörlose Menschen und Menschen mit Hörbehinderungen sollen künftig verlangen können, dass ihnen kostenfrei Bescheide oder Verfügungen einfach und verständlich erläutert oder im Bedarfsfall in leichte Sprache übersetzt werden.

An die Maßgaben zur Barrierefreiheit wird ein höherer Anspruch gelegt. Neu-, Um- und Erweiterungsbauten im Eigentum öffentlicher Stellen sollen zukünftig grundsätzlich nach dem neusten Stand und den Regeln der Technik barrierefrei gestaltet werden. Eine Landesfachstelle für Barrierefreiheit soll Verwaltungen und Unternehmen künftig bei der Umsetzung von Barrierefreiheit beraten. Dabei geht es nicht nur um die bauliche Barrierefreiheit, sondern beispielsweise auch um den barrierefreien Zugang zum Internetangebot öffentlicher Stellen.

Der Gesetzentwurf sieht zudem vor, die Stellung des Landesbeauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen zu stärken. Er soll zukünftig im Benehmen mit dem Landesbeirat für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen durch die Landesregierung bestellt werden und wird weiter unabhängig seine Ombudsfunktion erfüllen. Darüber hinaus soll mit dem Gesetz auch die Möglichkeit zur Bestellung kommunaler Beauftragter für die Belange von Menschen mit Behinderungen geregelt werden.

Erstmalig aufgenommen wird eine Regelung zur Einrichtung einer unabhängigen Besuchskommission, die Werkstätten für Menschen mit Behinderungen oder andere Einrichtungen der Behindertenhilfe besucht und überprüfen kann, ob den Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft und eine selbstbestimmte Lebensführung möglich ist.

Mit einer Berichtspflicht an den Landtag, die auch die Aktionspläne der Landesregierung umfasst, sowie der Möglichkeit zur Einrichtung einer unabhängigen Monitoringstelle zur Sicherstellung der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, können Fort-schritte oder Handlungsbedarfe bei der Inklusion zukünftig dokumentiert werden.

Durch das Inklusionsgesetz werden die Regelungen des Landesgesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen (LGGBehM) an die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) und des Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz – BGG) angepasst.

Im nächsten Schritt kommt der Gesetzentwurf in das Beratungs- und Anhörungsverfahren.

Tags: Behindertenrechte, Landesregierung, Rechte, Rheinland-Pfalz

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