Die Schlichtungsstelle nach § 16 des Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (BGG) hat seit 2016 die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen. Angesiedelt ist die Schlichtungsstelle BGG beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Jürgen Dusel.
Die Schlichtungsstelle erstellt jährlich einen Jahresbericht mit einem Überblick zu den durchgeführten Schlichtungsverfahren und hat am 25. Mai 2020 den dritten Jahresbericht fürs Jahr 2019 veröffentlicht.
Der Bericht macht deutlich, dass sich das außergerichtliche Schlichtungsverfahren im Jahr 2019 weiter etablieren konnte. Mit insgesamt 177 Anträgen lag die Zahl sogar um gut 30 Prozent über dem Durchschnitt der vorherigen Jahre. Mehr als die Hälfte der Schlichtungsverfahren konnten mit einer gütlichen Einigung abgeschlossen werden. In Fällen, in denen keine Einigung erzielt werden konnte, hilft nach einer Novellierung im Jahr 2018 übrigens die aufschiebende Wirkung eines Schlichtungsverfahrens: Das heißt, wenn es bei einem Streitfall zum Beispiel um ein Verwaltungsverfahren geht, beginnt die Widerspruchs- oder Klagefrist erst mit der Beendigung des Schlichtungsverfahrens. Getreu dem Motto „Schlichter statt Richter“ besteht so die Möglichkeit, ohne Risiko für die Antragsteller*innen auf außergerichtlichem Wege zu einer Einigung in ihrem Sinne zu kommen. Seit ihrem Bestehen wurden bereits über 500 Anträge auf Schlichtung gestellt.
Hier können Sie den Bericht herunterladen und lesen.