Die Bundesregierung plant den steuerlichen Pauschbetrag für Menschen mit Behinderung zu verdoppeln. Dieser sei „seit über 40 Jahren nicht mehr erhöht worden“, sagt Jürgen Dusel, der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung.
Die Erhöhung des Behindertenpauschbetrags im Einkommenssteuerrecht kostet dem Staat knapp eine Milliarde Euro pro Jahr. Diese Neuregelung soll noch im Sommer vom Bundeskabinett und dann vom Bundestag noch in diesem Jahr beschlossen werden.
Grundsätzlich besteht nach § 33b EStG (Einkommenssteuergesetz) ein Anspruch auf den Pauschbetrag für Behinderte, wenn der Grad der Behinderung (GdB) bei mindestens 50 liegt oder wenn bei einem niedrigeren GdB von 25 Behindertenrenten bezogen werden.
Die Höhe des Pauschbetrags richtet sich nach dem dauernden Grad der Behinderung. Als Pauschbeträge werden 1.060 Euro bei einem GdB von 75 und 80 gewährt, 1.230 Euro bei einem GdB von 85 und 90 und 1.420 Euro bei einem GdB von 95 und 100. Für behinderte Menschen, die „hilflos“ (Merkzeichen H im Schwerbehindertenausweis) sind, und für Blinde erhöht sich der Pauschbetrag auf 3.700 Euro.
Es war nicht klar, ob alle Stufen neu angepasst werden. Die Bundesregierung antwortete auf Twitter darauf: „Die Planungen beziehen sich unseres Wissens auf alle Stufen. Da der Gesetzesentwurf jedoch noch in der Ressortabstimmung und nicht öffentlich ist, ist das Bundesfinanzministerium der richtige Ansprechpartner.“
Deutscher Gehörlosen-Bund e.V. begrüßte diese Entscheidung auf seiner Facebook-Seite: „Endlich! Das Engagement des Behindertenbeauftragter der Bundesregierung – Jürgen Dusel zeigt Wirkung“
Auch der Sozialverband VdK begrüßte die Entlastung. VdK-Präsidentin Verena Bentele dazu: „Wir sind froh, dass Bundesfinanzminister Olaf Scholz Nägel mit Köpfen macht. Das ist ein überfälliger Schritt, den wir seit Jahren fordern. Der Behindertenpauschbetrag wurde seit 1975 nicht mehr angepasst. Er wird seiner Entlastungsfunktion einfach nicht mehr gerecht. Wir fordern, den Pauschbetrag zu dynamisieren, sodass er automatisch mit der Inflationsrate steigt. Zusätzlich muss die Möglichkeit erhalten bleiben, Einzelnachweise für höhere Kosten als die Pauschale anzuerkennen.“