In unserer Gesellschaft ist es für viele Menschen selbstverständlich, ein weitgehend selbstbestimmtes Leben zu führen und eigenständig zu wohnen. Dies bleibt vielen Menschen mit Behinderungen jedoch verwehrt.
Der österreichische Behindertenanwalt Hansjörg Hofer und der österreichische Volksanwalt Bernhard Achitz erfuhren von der Situation einer Frau, die aufgrund einer Erkrankung taubblind ist. Diese ist in der Lage und dazu berechtigt, über ihre eigenen Angelegenheiten selbst zu entscheiden, ist bei der Kommunikation jedoch auf Unterstützung angewiesen. Würde sie diese nicht erhalten, hätte das ihre weitgehende Isolation zur Folge.
Ursprünglich lebte sie mithilfe von Assistent:innen in einer Mietwohnung. Von dem Trägerverein ihrer Betreuung im häuslichen Umfeld wurde ihr nahegelegt, in ein Pflegeheim zu übersiedeln. Aus medizinischen Gründen wurde das mit dem Verbleib der Frau in ihrer Wohnung verbundene Risiko als zu hoch eingeschätzt. Diese stimmte zwar notgedrungen ihrer Betreuung in einem Heim zu, äußerte aber kurz nach ihrem Umzug den Wunsch, wieder in ihr gewohntes Umfeld zurückzukehren.
Dies konnte nun, nach Interventionen und unter intensiver Mitwirkung der Volksanwaltschaft und des Behindertenanwalts, erreicht werden. Mithilfe des Fonds Soziales Wien wurde ein Plan für die Bereitstellung der dafür benötigten Betreuung ausgearbeitet und deren Finanzierung sichergestellt.
Gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention müssen Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit haben, selbst zu entscheiden, wo und mit wem sie leben möchten. Dies erfordert eine umfassende De-Institutionalisierung, die in Österreich aber zurzeit noch kaum umgesetzt ist.
„Zur Selbstbestimmung gehört auch, dass Menschen eigenverantwortlich und im Rahmen des geltenden Rechts Risiken eingehen dürfen. Dies wird Menschen mit Behinderungen jedoch häufig aufgrund vermeintlicher Schutzbedürftigkeit verweigert. Um ein selbstbestimmtes Leben von Menschen mit Behinderungen zu ermöglichen, müssen die benötigen Unterstützungsleistungen ortsnah zur Verfügung stehen und deren Finanzierung gewährleistet sein. Dafür sind Bund und Länder gemeinsam verantwortlich. Dass wir in konkreten Fall einen Beitrag dazu leisten konnten, einer Frau mit Sinnesbehinderungen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen, freut mich sehr“, führt Behindertenanwalt Hansjörg Hofer aus. Die Behindertenanwaltschaft ist eine Einrichtung für Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen
Volksanwalt Bernhard Achitz sagt: „Zentrales Element der UN-Behindertenrechtskonvention ist das Recht auf Inklusion und Selbstbestimmung. Inklusion bedeutet, dass Menschen mit Behinderungen ein gleichberechtigter Teil der Gesellschaft sind. Deshalb sollen sie sämtliche Bereiche ihres Lebens selbst bestimmen können. Zum Beispiel, was und wo sie arbeiten, welche Schulen sie besuchen wollen, und natürlich auch, wie und wo sie leben. Dafür muss die Politik die notwendigen Rahmenbedingungen schaffen. In Österreich hat sich viel verbessert, aber immer noch können Menschen mit Behinderung ihre Rechte nicht vollständig genießen“.