Schweizerischer Gehörlosenbund gab in einer Medienmitteilung eine neue Studie „Aus erster Hand“ über die wechselhafte Geschichte der Gehörlosen im 19. und 20. Jahrhundert in der Schweiz – gestützt auf Interviews mit Betroffenen und Archivdokumente. Das Buch leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Aufarbeitung einer Zeit, als die Gebärdensprache in den Schulen unter Androhung von Strafen verboten war. Im Mittelpunkt stehen die Orte, an denen sich die hörende Gesellschaft und die Gehörlosengemeinde begegneten, insbesondere die Taubstummenanstalten und späteren Sprachheilschulen, die bis in die 1980er-Jahre nach der Lautsprachmethode unterrichteten.
Welchen pädagogischen Umgang pflegten die Gehörlosenschulen und -anstalten mit den Gehörlosen? Wie haben sich die pädagogischen Modelle verändert, insbesondere gegenüber der Gebärdensprache? Und welche Auswirkungen hatten die Schulen auf die gesellschaftliche Abwertung der Gebärdensprache und auf das Leben der Gehörlosen? Die Studie stützt sich auf breite Archivbestände und zahlreiche Interviews. Erstmals kommen Betroffene selbst zu Wort: Gehörlose verschiedener Generationen, aber auch eine Reihe von Schulverantwortlichen. Sie erzählen eine bislang weitgehend unbekannte Geschichte einer gesellschaftlichen Minderheit – aus erster Hand.
Sie können hier das Buch bestellen. Die Studie untersucht auch die Auswirkungen der Schulen auf die gesellschaftliche Marginalisierung der Gebärdensprache und auf das Leben von gehörlosen Menschen, die bis heute um die vollständige Gleichstellung und die Anerkennung der Gebärdensprachen kämpfen. Dazu kann das Buch einen wichtigen Beitrag leisten, wie Dr. Tatjana Binggeli, Präsidentin des Schweizerischen Gehörlosenbundes SGB-FSS, erklärt: „Die Gehörlosenpädagogik ist massgeblich dafür verantwortlich, dass die Gebärdensprache in der Schweiz aus den Schulen und der Gesellschaft verdrängt wurde. Darunter leiden gehörlose Menschen bis heute, sie haben immer noch keinen gleichberechtigten Zugang zu Informationen, Bildungseinrichtungen und öffentlichen Diensten. Indem dieses Unrecht anerkannt wird, wird auch das Recht auf Gebärdensprache anerkannt.“