0
0

Erhöhung der Ausgleichsabgabe in den Jahren 2021 und 2022

Bei der Welttagsveranstaltung des Deutschen Behindertenrats am 03.12.2020 kündigte Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales, in seiner Rede an, die Ausgleichsabgabe für Arbeitgeber:innen zu verdoppeln und den Druck zur Anstellung von Menschen mit Behinderungen zu erhöhen.

Zu diesem Thema hat Deutscher Gehörlosen-Bund (DGB) e.V. eine Pressemitteilung Mitte Dezember 2020 veröffentlicht. DGB begrüßt diesen überfälligen Schritt und wird die Umsetzung beobachten und verfolgen. Bereits in seinen Forderungskatalog hat der DGB die langjährige Forderung nach einer Anhebung der Ausgleichsabgabe auf mindestens 750 Euro pro nicht besetztem Pflichtarbeitsplatz aufgenommen.

Daniel Büter, der Referent für politische Arbeit, hat ein Gebärdensprachvideo zu diesem Thema veröffentlicht:

In Deutschland sind Arbeitgeber:innen, die im Unternehmen mehr als 20 Arbeitnehmer:innen beschäftigen, gesetzlich verpflichtet, mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze mit Menschen mit Behinderungen zu besetzen. Sonst müssen sie gemäß § 160 SGB IX monatlich eine sogenannte Ausgleichsabgabe zwischen 125 und 320 Euro für jeden unbesetzten Pflichtarbeitsplatz zahlen.

Bereits ab dem 01.01.2021 wird die monatliche Ausgleichsabgabe sich bereits leicht erhöhen: Sie wird dann zwischen 140 und 360 Euro betragen. Ab dem Jahr 2022 soll die Ausgleichsabgabe auf 280 bis 720 Euro verdoppelt werden. (Quelle: Bundesanzeiger vom 30.11.2020)

Rund ein Viertel aller Arbeitgeber:innen in ganz Deutschland stellen bisher überhaupt keine Menschen mit Behinderungen ein und zahlen stattdessen lieber die Ausgleichsabgabe, die sehr niedrig angesetzt ist. Oder anders formuliert: Viele Arbeitgeber:innen kaufen sich billig von der gesetzlichen Pflicht frei. Der Deutsche Gehörlosen-Bund hält dieses Verhalten von Arbeitgeber:innen für unsolidarisch und unverständlich.

Elf Jahre nach Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention sollte es für alle Menschen mit Behinderungen eine Selbstverständlichkeit sein, einen Arbeitsplatz auf dem ersten Arbeitsmarkt zu haben. Sie sind gut ausgebildete Fachkräfte und für den Arbeitsmarkt erforderlich. Arbeitgeber:innen müssen Informationen, Beratungen und Fördermöglichkeiten besser nutzen und sollten mutig und tolerant vorangehen, um Menschen mit Behinderungen eine Chance zu geben.

Der Deutsche Gehörlosen-Bund ist in Sorge, dass die Arbeitsmarktsituation von Menschen mit Behinderungen sich durch die Corona-Pandemie weiter verschlechtert und die Arbeitslosenzahlen anwachsen.

Taubenschlag+ bietet Abonnierenden exklusiven Zugang zu interessanten Inhalten. Für nur 3 € im Monat kannst du hochwertigen Journalismus unterstützen und gleichzeitig erstklassige Artikel und Reportagen genießen!

Was ist deine Meinung zum Artikel?

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Bitte füllen Sie dieses Feld aus.
Bitte füllen Sie dieses Feld aus.
Bitte gib eine gültige E-Mail-Adresse ein.

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Interessieren Dich weitere Artikel?

Pellmann: Arbeitsmarkt muss barrierefrei und inklusiv werden
Gebärdensprache in der Bank: Verständliche Beratung mit den Händen

Taubenschlag+

Du kannst Taubenschlag+ abonnieren und damit unsere journalistische Arbeit unterstützen!

Werbung

Vielleicht sind noch weitere Artikel für Dich interessant?