„Um den Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt zu erleichtern, fordern wir unter anderem eine Umgestaltung des Werkstattsystems und die Streichung der Deckelung der Lohnkostenzuschüsse beim eingeführten Budget für Arbeit“, erklärt Sören Pellmann, Sprecher für Inklusion und Teilhabe der Fraktion DIE LINKE, Anfang Dezember 2020. Bereits vor der Corona-Pandemie lag die Arbeitslosenquote von Menschen mit Behinderungen deutlich über der allgemeinen Arbeitslosenquote.
Pellmann weiter: „Viele Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen gelangen oft unverschuldet in eine lange Zeit der Arbeitslosigkeit. Überdies haben sie immer noch einen erschwerten Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt, insbesondere betrifft dies die Beschäftigten in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen. Der allgemeine Arbeitsmarkt ist auch über 10 Jahre nach der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention nicht barrierefrei und inklusiv. Vielmehr droht den Betroffenen eine Armutsspirale.
Mit unserem Antrag ‚Gute Arbeit für Menschen mit Behinderung‘ soll der Zugang auf den ersten Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderung deutlich erleichtert werden. Es werden bedarfsdeckende und langfristige Förderungen sowie eine deutlich verbesserte Beratung und Vermittlung von Menschen mit Behinderungen benötigt. Teilhabe am Arbeitsleben ist auch eine wichtige Form von Teilhabe am gesellschaftlichen Leben insgesamt. Künftig sollten nur noch so wenig Sonderarbeitswelten wie notwendig existieren. Hierfür müssen insbesondere Inklusionsunternehmen in ihrer Tätigkeit gestärkt werden. Das funktioniert allerdings nur, wenn sowohl die Unternehmen als auch die Betroffenen in ihren Anstrengungen finanziell stärker gefördert werden.“