Im Jahr 2020 dokumentierte der Rechtsdienst des Schweizerischen Gehörlosenbundes nicht weniger als 108 Fällen von Diskriminierung von tauben Menschen. Das sind durchschnittlich zwei Fälle pro Woche! Diese Zahlen zeigen deutlich, dass hörbehinderte Menschen in der Schweiz nach wie vor Opfer von Diskriminierung sind. Und dies, obwohl der Schutz vor Diskriminierung von behinderten Menschen im Schweizer Recht verankert ist.
Der Rechtsdienst des Schweizerischen Gehörlosenbundes publiziert seinen 4. Jahresbericht über Diskriminierungsfälle von gehörlosen Menschen. Trotz Verlangsamung des Wirtschafts- und Gesellschaftslebens im Allgemeinen aufgrund der Corona-Pandemie blieben die Juristen des Gehörlosenbundes im Jahr 2020 nicht untätig: 108 neue Fälle von Diskriminierung wurden festgestellt, was in etwa der Anzahl Fälle des Jahres 2019 entspricht (106 Fälle). Diese Zahlen belegen, dass gehörlose Menschen in der Schweiz nach wie vor Opfer von Diskriminierung werden, trotz bestehender gültiger Gesetze.
Im Jahr 2020 haben die Fälle im Bereich der Bildung, insbesondere der Weiterbildung, stark zugenommen. Obwohl das Anrecht auf Weiterbildung in der schweizerischen Gesetzgebung festgelegt ist, verweigert die Invalidenversicherung noch allzu oft, die Kosten für Dolmetscher:innen zu übernehmen, die für Weiterbildungen benötigt werden – unabhängig davon, ob diese inner- oder ausserhalb des Unternehmens stattfinden. Diese Verweigerung ist umso unverständlicher, als Weiterbildungen für Arbeitnehmer:innen, die auf dem Arbeitsmarkt aktiv bleiben oder sich in ihrem Unternehmen weiterentwickeln wollen, unerlässlich geworden sind – egal ob diese gehörlos oder hörend sind,
Erneut lässt sich feststellen, dass der Bereich der Erwerbstätigkeit, ähnlich wie im Jahr 2019, Quelle zahlreicher Diskriminierungen von gehörlosen Menschen war. Diskriminierung im Bewerbungsverfahren, Probleme bei der Kostenübernahme von Dolmetscher:innen am Arbeitsplatz: Taube Arbeitnehmer:innen müssen viel zu oft dafür kämpfen, dass sie die notwendige Unterstützung erhalten, um ihre Arbeit zu machen und ihren Lebensunterhalt zu verdienen, anstatt eine Rente zu beziehen.
„Die Situation ist stossend. Obwohl Gesetze bestehen, werden sie schlicht nicht umgesetzt“, sagt der Geschäftsführer Harry Witzthum. Und deshalb fordert der Schweizerische Gehörlosenbund Bund und Kantone dringlich auf, sich für die Wahrung der Rechte von tauben Menschen einzusetzen. Die bestehenden Gesetze müssen wirkungsvoll und gerecht umgesetzt werden, um gehörlosen Menschen gleich anderen Bürger:innen die volle Teilhabe in allen gesellschaftlichen Bereichen zu garantieren.