Zur Umsetzung des European Accessibility Act bzw. der Richtlinie (EU) 2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales einen Referentenentwurf für ein neues Barrierefreiheitsgesetz vorgelegt.
Hier ist die Zusammenfassung der Pressemitteilung 05/2021 in Deutscher Gebärdensprache:
Der Deutsche Gehörlosen-Bund (DGB) begrüßt die Umsetzung des European Accessibility Acts grundsätzlich, fordert aber noch deutliche Nachbesserungen. Insbesondere soll mit dem Gesetz eine inklusivere Gesellschaft geschaffen werden, in der alle Personen gleichen Zugang zu Produkten und Dienstleistungen haben. Menschen mit Behinderungen soll mit dem neuen Gesetz ein unabhängigeres Leben ermöglicht werden. Dies ist auch Ziel der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), wonach die Mitgliedstaaten Maßnahmen treffen müssen, um für Menschen mit Behinderungen einen gleichberechtigten und diskriminierungsfreien Zugang zu Produkten und Dienstleistungen zu gewährleisten. Der DGB hat seine Forderungen in einer umfangreichen Stellungnahme zu dem Gesetz formuliert. Die Stellungnahme begründet insbesondere, warum eine „maximale“ Umsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen noch keine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft bewirkt. Die vollständige Pressemitteilung kann hier gelesen werden und hier die Stellungnahme in Langform (7 Seiten).