SoVD-Vizepräsidentin Ursula Engelen-Kefer: „Die Kommission hat umfangreich vorgelegt. Nun sind die Mitgliedstaaten am Zug, diese Ziele in nationales Recht zu überführen.“
Die Europäische Kommission hat eine Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen bis 2030 vorgelegt. Sie soll die uneingeschränkte und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an der Gesellschaft gewährleisten. Die Strategie soll dabei helfen, das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie die Europäische Säule Sozialer Rechte und die Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen umzusetzen.
SoVD-Vizepräsidentin Ursula Engelen-Kefer begrüßt das Programm: „Wir freuen uns, dass dem alten 10-Jahres-Programm nun ein neues folgt. Die Kommission erkennt damit an, dass Menschen mit Behinderungen nach wie vor nicht umfassend teilhaben können. Die Kommission sieht mit der Strategie etwa vor, dass Menschen mit Behinderungen bei der Umsetzung einbezogen werden. Das ist aus unserer Sicht ein richtiger und wichtiger Schritt, denn für den SoVD gilt immer: ’nicht über uns ohne uns‘.“
Aus Sicht des SoVD hat das Programm aber auch Lücken. So soll mit der neuen Strategie zwar ein Ressourcenzentrum „AccessibleEU“ aufgebaut werden, um die Wissensbasis rund um das Thema Barrierefreiheit zu verbessern – für Menschen mit Behinderungen ist aber vorrangig, dass die Maßgaben zur umfassenden Barrierefreiheit tatsächlich auch umgesetzt werden. Engelen-Kefer erklärt: „Wissensaustausch ist wichtig. Aber es braucht für die Betroffenen flächendeckende Barrierefreiheit bei digitalen und anderen Medien, im Bereich Mobilität sowie bei Gütern und Dienstleistungen – und zwar in der gesamten EU. Da sind nun die Mitgliedstaaten gefragt, endlich nachzubessern – auch Deutschland.“
Engelen-Kefer ergänzt: „Auch ein gleichberechtigter Zugang zu allen Gesundheitsdiensten und zur Beschäftigung muss sichergestellt sein. Wir vom SoVD setzen uns national schon lange dafür ein, die anhaltend hohe und steigende Arbeitslosigkeit für behinderte Menschen zu bekämpfen. Arbeitgeber*innen müssen für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung, die besonders häufig von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen sind, durch die Anhebung der Beschäftigungspflichtquote und der Ausgleichsabgabe in die Pflicht genommen werden. Ziel muss sein, Menschen mit Behinderungen nachhaltig in eine qualifikationsgerechte Beschäftigung einzugliedern. Dazu müssen sich die EU-Mitgliedstaaten auch verpflichten.“