Anlässlich des Europäischen Protesttags zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung heute am 5. Mai 2021 veröffentlichte der Deutsche Gehörlosen-Bund e.V. gestern eine Stellungnahme zum neuen Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Hier können Sie die vollständige Stellungnahme lesen.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz: Stärkt es gehörlose Personen wirklich?
Am 24. März 2021 hat das Bundeskabinett den Gesetzesentwurf für das BFSG verabschiedet. Die Bundesregierung hat diesen Entwurf dem Bundestag am 22. April 2021 vorgelegt. Mit dem BFSG wird die EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit (European Accessibility Act, kurz: EAA) umgesetzt. Durch einheitliche EU-Anforderungen soll das Barrierefreiheitsgesetz auch kleinen und mittleren Unternehmen helfen, die Möglichkeiten des europäischen Binnenmarktes auszuschöpfen.
Der DGB hat in seiner Stellungnahme 02/2021 umfangreich zum Barrierefreiheitsgesetz (BFG), jetzt Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), Stellung genommen und die vollständige Umsetzung der Barrierefreiheit für gehörlose Personen gefordert. Da sich der DGB schon seit Jahren für die gleichberechtigte Teilhabe gehörloser Personen in der Gesellschaft einsetzt, war dem DGB die Stellungnahme zum Barrierefreiheitsgesetz sehr wichtig.
Zwischenzeitlich ist dem DGB der Vergleichsbericht zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen zugegangen. Laut dem Vergleichsbericht wurden auf Initiative vieler Vereine und Institutionen 1.255 Änderungen am Entwurf des BFG vorgenommen.
Der DGB zieht hinsichtlich der Umsetzung seiner eigenen Vorschläge eine ernüchternde Bilanz. Es bleibt abzuwarten, ob das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz auch den Bedürfnissen gehörloser Personen gerecht wird. Grundsätzlich begrüßt der DGB die Umsetzung des Gesetzes, das zu einer gleichberechtigten Teilhabe behinderter Menschen am Leben in der Gesellschaft führt. Leider bringt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz keine konkreten Verbesserungen für gehörlose Menschen. Der DGB bedauert, dass gehörlose Personen auch in Zukunft auf Barrieren im Alltag treffen werden, sodass gehörlose Personen nicht in gleicher Weise wie normal hörende Personen am Leben in der Gesellschaft partizipieren können.
Dennoch wird sich der DGB auch zukünftig für die Rechte gehörloser Personen einsetzen und hofft, dass der regelmäßige Austausch und Kontakt mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales aufrechterhalten bleibt, sodass vielleicht im weiteren Verlauf der Entwicklung des BFSG eine Einbeziehung des DGB erfolgen kann, um einen gleichberechtigten Zugang zu Dienstleistungen und Produkten für gehörlose Personen zu gewährleisten und die Barrierefreiheit weiter zu stärken.
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Das Einzige, was mich aufregt, ist Notruf!!! Unverzüglich statt massiv-verzögerter Länge! Außerdem ärgere ich mich sehr, dass wir -die Tauben- WLAN oder Internetverbindung haben müssen, um Notruf gut zu erreichen. Beim „hörenden“ Anruf reicht es schon, ohne Entsperrung direkt anzurufen z.B. 110 oder 112. Unglaublich…