Anlässlich der gestrigen Veröffentlichung des Statusberichts zur Fortschreibung des Nationalen Aktionsplans 2.0 der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention kritisiert das Deutsche Institut für Menschenrechte die fehlende Beteiligung von Menschen mit Behinderungen bei der Weiterentwicklung des Aktionsplans und die mangelnde Rückbindung der Maßnahmen an die UN-Behindertenrechtskonvention. Das Institut fordert eine umfassende Neuauflage in Form eines NAP 3.0 in der nächsten Wahlperiode nach der Bundestagswahl im September 2021.
„Fünf Jahre nach Verabschiedung des NAP 2.0 steht in der nächsten Wahlperiode eine umfassende Neuauflage des Nationalen Aktionsplans in Form eines NAP 3.0 an. Die neue Bundesregierung sollte diese gleich zu Beginn der Legislatur unter wirksamer und umfassender Beteiligung von Menschen mit Behinderungen und ihren Verbänden angehen“, erklärte Britta Schlegel, Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Instituts.
Bei dem aktualisierten NAP 2.0 handele es sich nicht um eine systematische Fortschreibung. Diese setze eine umfassende Auseinandersetzung mit den Umsetzungsdefiziten der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland in allen Rechtsbereichen der Konvention voraus. „Wir kritisieren außerdem, dass Menschen mit Behinderungen bei der Planung der heute vorgelegten Maßnahmen des Aktionsplans nicht beteiligt worden sind“, betonte Schlegel. Dies dürfe sich nicht wiederholen. „Es widerspricht der UN-Behindertenrechtskonvention, die eine aktive Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen in politische Entscheidungsprozesse als Expertinnen und Experten in eigener Sache fordert.“
Die Bundesregierung hat den Nationalen Aktionsplan 2.0 aktualisiert und um 119 Maßnahmen mit behindertenpolitischem Bezug ergänzt, die seit der Veröffentlichung des Plans 2016 in den verschiedenen Ressorts neu aufgenommen worden sind.