Aus aktuellem Anlass formulieren wir, der Berufsverband der tauben GebärdensprachdolmetscherInnen (tgsd) e.V., diese Anmerkungen (PDF) zu Dolmetschen und Übersetzen in den Medien.
Wir, 29 Mitglieder aus Deutschland und Österreich, bemühen uns seit dem ersten weiterbildenden Studiengang “Taube Gebärdensprachdolmetschende” vor 10 Jahren stets um eine Weiterentwicklung hin zu mehr Professionalität. Für das Dolmetschen und Übersetzen von Gebärdensprachvideos in digitalen Medien schlagen wir deswegen einige Standards zur Qualitätssicherung vor.
Übersetzen in den Medien
In den letzten Monaten stellten wir mit Bedauern fest, dass vermehrt Übersetzungsvideos im Internet zu finden sind, die für die Zielgruppe der tauben und gebärdensprachigen Menschen in sprachlich-kultureller Hinsicht nicht in vollem Umfang verständlich sind und somit nicht den geltenden Qualitätsstandards entsprechen. Hierbei handelt es sich unseres Erachtens um Texte, die spontan gedolmetscht und nicht übersetzt wurden, sei es aus Mangel an Zeit, sei es aus ökonomischen Gründen vonseiten der Auftraggebenden. Wir weisen darauf hin, dass die spontane Verdolmetschung von Texten immer mit signifikanten Qualitätseinbußen verbunden ist und damit zulasten der Zielgruppe geht.
Im Interesse der tauben Zielgruppe sind Übersetzungsstandards nach DIN EN ISO 17100 und damit verbunden das Vier-Augen-Prinzip strikt einzuhalten. Dies sollte den Auftraggebenden gegenüber transparent kommuniziert werden.
Das Vier-Augen-Prinzip nach DIN EN ISO 17100
Bei der Norm DIN EN ISO 17100 handelt es sich um eine internationale Norm für Übersetzungsdienstleistende. Sie legt fest, dass eine Übersetzungsdienstleistung zwei Phasen durchlaufen muss (Vier-Augen-Prinzip) bestehend aus den Schritten:
- Übersetzung
- Revision
- ggf. Korrektur
Im ersten Schritt übersetzt eine professionelle Übersetzende A den Text und überarbeitet und verbessert die eigene Arbeit. Im zweiten Schritt wird die Übersetzung einer professionellen Übersetzenden B übergeben, die die Übersetzung auf inhaltliche Vollständigkeit, Erreichen der Mitteilungsabsicht, Korrektheit der Gebärden und Wahl des angemessenen Registers sowie Verständlichkeit überprüft. Sofern Mängel festgestellt wurden, korrigiert die dolmetschende Person A ihre Übersetzung, bevor diese freigegeben werden kann.
Diesem Prinzip folgen wir taube Übersetzende, um eine größtmögliche Qualität in der Übersetzung zu erreichen.
Darüber hinaus ist es aus translationswissenschaftlichen und interkulturellen Gründen oft sinnvoll, Aufträge an Übersetzende zu vergeben, die sowohl über Übersetzungskompetenzen als auch über Fachkompetenzen und Lebenserfahrungen in bestimmten Kontexten (z.B. Gender, Religion, Geschichte, Wirtschaft, Justiz, Beratung, Kultur, Diskriminierung, Politik usw.) verfügen. Alternativ können weitere Personen mit diesen Fachkompetenzen und Lebenserfahrungen gemäß DIN EN ISO 17100 zur Beratung bei Übersetzungsprozessen aktiv einbezogen werden.
Verordnung BITV 2.0
In der BITV 2.0 unter Anlage 2 sollte künftig als Ergänzung auf die DIN EN ISO 17100 verwiesen werden. Ebenso empfehlen wir, die Mindestanforderung der Videoauflösung auf 720p zu erhöhen, um bei einer Vergrößerung des Videobildes eine möglichst hohe Qualität zu gewährleisten. So kann durch höhere Videoqualität die Verständlichkeit der Inhalte in Deutscher Gebärdensprache (DGS) in verschiedenen Medienformaten garantiert werden.
Gebärdensprache als Primärsprache von tauben Dolmetschenden und Übersetzenden
Alle Dolmetschenden und Übersetzenden verfügen sowohl über metasprachliche Kenntnisse ihrer Arbeitssprachen als auch über ein kulturelles und interkulturelles außersprachliches Wissen, „Extra Linguistic Knowledge (ELK)“.
Aufgrund unserer Sozialisations- und Intersektionalitätserfahrungen teilen wir tauben Dolmetschenden gemeinsame Sprach- und Kulturkenntnisse mit der tauben Zielgruppe, Deaf ELK.
Dies ermöglicht uns als Personen, die Deutsche Gebärdensprache bzw. Österreichische Gebärdensprache als Primärsprache verwenden, sprachlich-kulturelle Register situationsadäquat und zielgruppenorientiert zu wählen und somit einen Beitrag zu einer hohen Dolmetsch- und Übersetzungsqualität zu leisten.
Gerade wenn es um überaus wichtige Informationen geht, wie beispielsweise zurzeit zu Corona, ist es im Interesse der tauben Kundschaft, die Botschaften möglichst unmissverständlich zu dolmetschen und zu übersetzen. Dafür ist eine Zusammenarbeit von tauben und hörenden Dolmetschenden der beste Weg, wobei aufgrund des oben erwähnten Deaf ELK nach Möglichkeit die taube Dolmetschende die Botschaft in den Medien transportieren sollte.
Feedback-Stelle
Bislang gibt es für Mitglieder der Gebärdensprachgemeinschaft keine Möglichkeit, anonym Rückmeldung zu einem Dolmetsch- bzw. Übersetzungsprodukt zu geben. Da wir als taube Dolmetschende auch Mitglieder der Deaf Community sind, fragen uns immer mehr taube Menschen nach einer Möglichkeit, anonym Rückmeldung geben zu können. Das Bereitstellen einer unabhängigen Feedback-Stelle würde unsere Arbeit professionalisieren und käme allen Dolmetschenden zugute, da wir uns mittels Feedback optimieren können.
Die Dolmetschenden des tgsd e.V.
2 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort
Die vorgeschlagenen Qualitätsstandards kann ich nachvollziehen.
Seit einigen Jahren stelle ich zu meinen privaten Projekten z.B. für 360°-Teilhabe an dem bundesweiten Vorlesetag sowohl Untertitel als auch Gebärdensprachübersetzungen bereit. Bisher haben mich dabei verschiedene hörende Gebärdensprachsimultanübersetzer/innen unterstützt und offline zu meinen Texten und Audios dann Gebärdensprachvideos aufgenommen. Nun würde ich gerne für zukünftige Themen mit gehörlosen Gebärdensprachübersetzern/innen als „Muttersprachler/innen“ zusammenarbeiten.
Wer könnte mich dabei unterstützen und Kontakte herstellen?
Herzlichen Dank vorab von Claus
Hallo, taube Übersetzende und Dolmetschende als Mitglieder vom Berufsverband tgsd e.V. können direkt über folgende Adresse kontaktiert werden: mitglieder@tgsd.de