Das Niedersächsische Digitalisierungsministerium und das Sozialministerium erarbeiten aktuell eine Förderrichtlinie, um die Tagesbildungsstätten und das deutschen Taubblindenwerk in Niedersachsen bei der Digitalisierung zu unterstützen. Das haben Niedersachsens Digitalisierungsminister Dr. Bernd Althusmann und Sozialministerin Daniela Behrens am 21. Juli 2021 in Hannover bekannt gegeben. Die Förderrichtlinie soll im November 2021 starten. Sie hat einen Umfang von 1,5 Millionen Euro, die das Digitalisierungsministerium aus dem Sondervermögen Digitalisierung zur Verfügung stellt.
Kinder und Jugendliche wachsen heute mit zahlreichen, vielfältigen digitalen Medien auf. Dabei nutzen sie digitale Geräte, Programme und Kommunikationsmittel, mit denen auch Gefährdungen wie Cybermobbing und Missbrauchsmöglichkeiten einhergehen können. Medienkompetenz in den traditionellen und zukünftigen digitalen Anwendungen zu fördern, ist daher eine der wichtigsten Bildungsaufgaben.
Aufgrund ihrer speziellen heterogenen Schülerschaft gilt dies besonders für die Tagesbildungsstätten und das Taubblindenwerk in Niedersachsen. Gleichzeitig entstehen mithilfe von digitalen Technologien wie Assistenzsystemen, neue Möglichkeiten, Menschen mit Behinderung besser in den Arbeitsalltag und somit den Arbeitsmarkt zu integrieren. Die Tagesbildungsstätten und das Taubblindenwerk mit digitaler Technik auszustatten und zielgerichtet digitale Medien in die entsprechenden Lehrpläne und Abläufe zu integrieren, ist daher eine wichtige Aufgabe.
Die geplante Richtlinie sieht eine Förderung aus zwei Komponenten für die Träger der Tagesbildungsstätten und des Taubblindenwerks vor. Diese bestehen einerseits aus einem Sockelbetrag von. 22.000 Euro je Träger und zusätzlichen 250 Euro je Schülerin und Schüler.
Minister Althusmann: „Digitale Teilhabe bedeutet für mich, dass wir digitale Kompetenz über alle Altersklassen und gesellschaftlichen Schichten hinweg auf- und ausbauen, um mitreden und die Digitalisierung mitgestalten und weiterentwickeln zu können. Die neue Förderlinie für die Digitalisierung von Tagesbildungsstätten und Taubblindenwerk in ganz Niedersachen setzt genau hier an und liefert einen wertvollen Beitrag, um dieses Ziel zu erreichen. Insbesondere freut es mich, dass wir neben einer finanziellen Unterstützung durch eine ministeriumsübergreifende Zusammenarbeit mit dem Niedersächsischen Sozial- und Kultusministerium auch bei der konzeptionellen Weiterentwicklung der Medienausstattung und der medienpädagogischen Fortbildung der Lehrkräfte weiterhelfen und so eine nachhaltige Digitalisierung in den Einrichtungen ermöglichen.“
Ministerin Behrens: „Digitale Bildung muss für alle möglich sein. Wir leben in einer digitalisierten Gesellschaft. Daher müssen wir allen digitale Kompetenzen und Fähigkeiten vermitteln. Ziel der Förderung ist, eine zeitgemäße digitale Bildung auch für die Schülerinnen und Schüler der Tagesbildungsstätten und der Förderschule des Deutschen Taubblindenwerkes in Niedersachsen zu ermöglichen. Denn die Tagesbildungsstätten und die Förderschule des Deutschen Taubblindenwerkes sind nicht von den Förderprogrammen „DigitalPakt Schule“ erfasst. Mit unserer Förderung stellen wir Chancengleichheit für alle Schülerinnen und Schüler in Niedersachsen her. Das ist mir ein wichtiges Anliegen.“