Nach den Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus am 26. September 2021 fordert das Deutsche Institut für Menschenrechte ein klares Bekenntnis zur UN-Behindertenrechtskonvention im neuen Berliner Koalitionsvertrag.
Bei den anstehenden Koalitionsverhandlungen sollten die verhandelnden Parteien dringende Probleme im Kontext der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention aufgreifen und dazu Vorhaben im Regierungsprogramm für die 19. Wahlperiode (2021-2026) aufnehmen.
»Um Menschen mit Behinderungen gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen, erwarten wir von der künftigen Berliner Landesregierung eine breite, menschenrechtlich ausgerichtete behindertenpolitische Agenda«, betont Catharina Hübner, Leiterin des Berlin-Projekts der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Instituts. »Die verbindlichen Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention müssen durch gezielte Maßnahmen in unterschiedlichen Lebensbereichen umgesetzt werden«, so Hübner weiter. Dazu gehöre unter anderem ein Gesamtkonzept für die Mobilitätssicherung behinderter Menschen, die Schaffung barrierefreien Wohnraums bei gleichzeitigem Ausbau ambulanter Unterstützungsstrukturen und der Einsatz von finanziellen und personellen Ressourcen für ein inklusives Bildungssystem. Ein weiterer Schwerpunkt der anstehenden Legislaturperiode müsse in der wirksamen Umsetzung des jüngst reformierten Landesgleichberechtigungsgesetzes liegen. Dazu seien ausreichend Haushaltsmittel einzuplanen. So müssten beispielsweise die neuen Verpflichtungen zur Barrierefreiheit erfüllt werden.
Die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention hat heute ein Eckpunktepapier mit Empfehlungen zur Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen in Berlin in 11 Themenfeldern veröffentlicht. Die Gebärdensprache wurde aber nur an einer Stelle erwähnt – zwar im Bildungsbereich.