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SGB-FSS ist enttäuscht vom Bundesrat

Am 24. September 2021 hat der Bundesrat, die schweizerische Regierung, den Bericht „Möglichkeit der rechtlichen Anerkennung der Schweizer Gebärdensprachen“ veröffentlicht. Der Schweizerische Gehörlosenbund (SGB-FSS) nimmt den Bericht enttäuscht zur Kenntnis und fordert vom Bundesrat und Parlament, dass die drei Schweizer Gebärdensprachen endlich rechtlich anerkannt werden, die UNO-Behindertenrechtskonvention konsequent umgesetzt und mit Maßnahmen die Diskriminierung von gehörlosen Menschen verhindert wird.

Der Gehörlosenbund sieht in der rechtlichen Anerkennung der Gebärdensprachen den Schlüssel, um die Situation von tauben und schwerhörigen Menschen in der Schweiz zu verbessern. Nur so erhalten sie einen diskriminierungsfreien Zugang zu allen Lebensbereichen.

In seinem Bericht schreibt der Bundesrat, dass eine rechtliche Anerkennung der Gebärdensprachen keine zwingende Voraussetzung dafür sei, um die Anliegen von hörbehinderten Menschen zu fördern. Dieser Aussage widerspricht der Gehörlosenbund vehement. Trotz bestehender Maßnahmen des Bundes und der Kantone gibt es im Alltag noch zahlreiche Diskriminierungen von gehörlosen und hörbehinderten Menschen – jedes Jahr hält der Gehörlosenbund diese Benachteiligungen in seinem Diskriminierungsbericht fest (über zwei Fälle pro Woche im Jahr 2020). Nur die rechtliche Anerkennung der Gebärdensprachen kann die Situation verbessern.

Der im Bericht vorgeschlagene Weg, die bestehenden Regelungen und Maßnahmen zu beobachten und gegebenenfalls in den Bericht „Behindertenpolitik“ aufzunehmen, ist in den Augen des Gehörlosenbundes untauglich. Denn der Bericht „Behindertenpolitik“ beinhaltet, wie vom Bundesrat selbst festgestellt, übergeordnete Ziele. Um die Situation von gehörlosen Menschen zu verbessern, sind indessen konkrete Maßnahmen nötig.

Hier können Sie die komplette Medienmitteilung vom Gehörlosenbund lesen.

Tags: Anerkennung, Schweiz, Schweizerischer Gehörlosenbund, SGB, SGB-FSS

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