Trotz Ratifizierung der UN-Menschenrechtskonvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2008 liegen die Konventionsziele zu Artikel 24 noch in weiter Ferne: Personen, deren Muttersprache die Österreichischen Gebärdensprache (ÖGS) ist, blieb das Recht auf eine vollumfängliche Bildung bisher weitgehend verwehrt, erklärte der Österreichische Gehörlosenbund in seiner Pressemitteilung.
„Eine inklusive, barrierefreie Bildung für gehörlose und schwerhörige Schulkinder, Lehrlinge und Studierende ist unser größtes Anliegen“, beteuert Helene Jarmer, Präsidentin des Österreichischen Gehörlosenbundes.
Zur Einführung eines Lehrplans für die Österreichische Gebärdensprache, die das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung für das Schuljahr 2023/24 ankündigt, braucht es ÖGS-kompetente Lehrkräfte. „Gehörlose Kinder müssen von Beginn an in ihrer Muttersprache ÖGS unterrichtet werden, um auch gut Deutsch zu lernen. Werden sie nicht bilingual unterrichtet, verlassen sie die Schule mit großen Bildungslücken. Die Aussicht auf einen Lehrplatz oder ein Studium ist dann minimal“, erklärt Jarmer.
Derzeit gibt es aber kaum Ausbildungsplätze für ÖGS-Lehrpersonal, weder für die Pflichtschule und schon gar nicht für die Berufsschule. „Unbedingt müssen auch gehörlose und schwerhörige Menschen die Möglichkeit haben, ÖGS zu lehren!“, fordert Helene Jarmer. „Inklusion darf nicht bei der Lehrerausbildung haltmachen.“
Der ÖGLB hat alle erforderlichen Maßnahmen zur Etablierung eines bilingualen Unterrichts für gehörlose und schwerhörige Kinder in den Nationalen Aktionsplan Behinderung 2022-2030 eingebracht. Im Frühjahr 2022 tritt er in Kraft. Welche Maßnahmen schließlich zur Umsetzung kommen, wird mit Spannung erwartet.