0
0

Weiterführung der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB)

Zum 1. Januar 2022 tritt die Verordnung zur Weiterführung der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTBV) in Kraft. Mit der EUTBV setzt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) die Weiterführung der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung EUTB® ab dem Jahr 2023 um. Das wurde im Koalitionsvertrag der 19. Legislaturperiode verankert.

Zur nachhaltigen Etablierung der Beratungsangebote wird mit der EUTBV die Finanzierung von der bisherigen zuwendungsrechtlichen Förderung auf einen Rechtsanspruch auf einen Zuschuss zu Personal- und Sachkosten umgestellt. Dafür stehen ab 2023 jährlich 65 Mio. Euro zur Verfügung.

Das Antragsverfahren startet zum 1. Januar 2022 und endet zum 31. März 2022. Nähere Informationen finden Sie hier.

Tags: beratung, EUTB, Peer-Beratung, Teilhabe

Taubenschlag+ bietet Abonnierenden exklusiven Zugang zu interessanten Inhalten. Für nur 3 € im Monat kannst du hochwertigen Journalismus unterstützen und gleichzeitig erstklassige Artikel und Reportagen genießen!

Was ist deine Meinung zum Artikel?

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Bitte füllen Sie dieses Feld aus.
Bitte füllen Sie dieses Feld aus.
Bitte gib eine gültige E-Mail-Adresse ein.

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Interessieren Dich weitere Artikel?

Notfallpass speziell für taubblinde Menschen
Video-Reihe mit Künstler Artie Mack

Taubenschlag+

Du kannst Taubenschlag+ abonnieren und damit unsere journalistische Arbeit unterstützen!

Werbung

Vielleicht sind noch weitere Artikel für Dich interessant?