Die Kosten für die Arbeitsassistenz steigen durch die Erhöhung der Honorare für die Gebärdensprachdolmetschende (GSD). Viele Integrations- und Inklusionsämter weigern sich jedoch, diese Erhöhung mitzutragen. Deutscher Gehörlosen-Bund e.V. hat daher am Donnerstag, 3. Februar eine Stellungnahme zu diesem Thema veröffentlicht.
Bei Teambesprechungen, Kundengesprächen, Telefonaten und Ähnlichem können taube und andere Arbeitnehmende mit Hörbehinderung gesprochenen Dialogen mit Kolleg:innen und Vorgesetzten oft akustisch nicht folgen. Sie benötigen Dolmetschende oder andere geeignete Kommunikationshilfen (sogenannte „Arbeitsassistenz“), um in der Arbeitswelt kommunizieren und ihre volle Arbeitsleistung erbringen zu können. Das Gesetz sieht vor, dass die Kosten dieser Arbeitsassistenz vollumfänglich von den Integrations- und Inklusionsämtern übernommen werden müssen.
Dennoch verweigern die Integrations- und Inklusionsämter häufig die volle Kostenübernahme und gefährden bewusst die Arbeitsplätze gehörloser und anderer Menschen mit Hörbehinderung! Der Bundestag und der Bundesrat haben zum 1. Januar 2021 mit der Novellierung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) die Erhöhung der Honorare für die GSD beschlossen.
Damit stiegen auch die Kosten für die Arbeitsassistenz. Diese Erhöhung wollen viele Integrations- und Inklusionsämter aber nicht mittragen. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrations- und Inklusionsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) hat sich zum Ziel gesetzt, sich für die gleichberechtigte Teilhabe von behinderten Menschen an einem inklusiven Arbeitsmarkt einzusetzen. Dennoch hat die BIH ohne Rücksprache mit dem Deutschen Gehörlosen-Bund (DGB) und seinen Landesverbänden als Selbsthilfeorganisationen Empfehlungen bzw. Regeln aufgestellt, die eine gleichberechtigte Teilhabe gehörloser Menschen unmöglich machen. Dies ist ein klarer Verstoß gegen die UN-Behindertenrechtskonvention, die in diesen Fragen eine Zusammenarbeit mit der Behindertenselbsthilfe verlangt (“Nicht ohne uns über uns”). Die BIH hat in ihren Empfehlungen zur Bezuschussung von Kosten für GSD im Rahmen der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben am 1. Februar 2021 beschlossen, diese vom Bundestag und Bundesrat beschlossenen Honorare nicht anzupassen.
Die Folge: Taube Menschen können ihre Arbeitsassistenz nicht mehr bezahlen. Die Integrations- und Inklusionsämter setzen diese Regelungen in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich um. Auffällig ist, dass die Integrations- und Inklusionsämter in vielen Bundesländern alles versuchen, um die Kostenübernahme für die Arbeitsassistenz zu erschweren bzw. unmöglich zu machen. Viele gehörlose Menschen haben Widersprüche einlegen bzw. Anwält:innen einschalten müssen. Sie haben das Gefühl, dass die Integrations- und Inklusionsämter ihren gesetzlichen Auftrag einer gleichberechtigten Teilhabe gehörloser Menschen verweigern.
Der DGB und seine Landesverbände fordern deshalb von den Integrations- und Inklusionsämtern, dass diese ihren gesetzlichen Auftrag erfüllen, die Teilhabe gehörloser und anderer Menschen mit Hörbehinderung zu ermöglichen. Die Stellungnahme in voller Länge können Sie hier lesen.