Zum 13. Jahrestag des Inkrafttretens der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Deutschland am 26. März hat Corinna Rüffer, Berichterstatterin für Behindertenpolitik der Bundestagfraktion Bündnis 90/Die Grünen, erklärt:
„Die UN-Behindertenrechtskonvention ist gemessen an ihrer stärkenden Wirkung die bedeutsamste Menschenrechtskonvention. Sie hat zum einen maßgeblich dazu beigetragen, Menschen mit Behinderungen dazu zu empowern, selbstbestimmt über ihr Leben zu entscheiden – anstelle eines bevormundenden Staats. Und sie hat Menschen dazu ermutigt, ihr Recht auf volle und gleichberechtigte Teilhabe in der Mitten der Gesellschaft selbstbewusst einzufordern.
Außerdem formuliert die UN-BRK den eindeutigen Auftrag an den Gesetzgeber, alle Strukturen inklusiv auszugestalten, so dass sie für alle Menschen zugänglich und nutzbar werden. Inklusion ist ein Strukturprinzip, das mit der Aufrechterhaltung aussondernder Strukturen und Einrichtungen unvereinbar ist.
Der Blick in die Realität zeigt aber, dass wir von letzterem leider immer noch weit entfernt sind: Immer mehr Menschen mit Behinderungen leben, lernen und arbeiten in Sondereinrichtungen. So werden beispielsweise Sonderschulen neu gebaut, während die schulische Inklusion zum Sparmodell verkommt. In Rheinland-Pfalz besuchen aktuell mehr Kinder und Jugendliche Förderschulen als 2009 zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der UN-BRK. Und als Folge dieser Sonderstrukturen steigt auch die Anzahl von Menschen, die in Werkstätten arbeitet. Insbesondere die Zahl der Menschen mit psychischer Beeinträchtigung in Behindertenwerkstätten nimmt seit Jahren kontinuierlich zu.
Wir dürfen das nicht länger akzeptieren, sondern sind als Gesetzgeber auf allen Ebenen gefordert, entsprechend tätig zu werden und die Vorgaben der UN-BRK voll umzusetzen. Der Koalitionsvertrag bietet dafür durchaus eine gute Grundlage, vor allem mit Blick auf den Bereich Barrierefreiheit. Doch an anderen Stellen fehlt es noch an Konzeption, politischem Willen und Haltung. Das gilt vor allem für die Bereiche Arbeit, Bildung und Gesundheit, wo Widerstände und Beharrungskräfte besonders ausgeprägt sind.
Deshalb halten wir als Grüne Bundestagsfraktion an der Forderung fest, zeitnah eine Enquete-Kommission einzuberufen, die aus der menschenrechtlichen Perspektive der UN-BRK konkrete Maßnahmen und Zeitpläne formuliert, um die Gesellschaft umfassend inklusiv zu gestalten.“