Wochenlang nach der Landtagswahl am 15. Mai 2022 haben CDU und Grüne hinter verschlossenen Türen an der Bildung einer neuen Koalition für NRW gearbeitet. Am 23. Juni 2022 wurde der 146 Seiten lange Koalitionsvertrag vorgestellt.
Nur ein Satz ist für manche taube Menschen in NRW vielleicht interessant: „Wir werden den Kreis der Berechtigten für das Gehörlosengeld erweitern.“ Das Gehörlosengeld wird also in Zukunft allen Personen „mit Taubheit oder an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit“ unabhängig vom Alter, in dem die Beeinträchtigung erworben wurde, zustehen.
Die schwarz-grüne Koalition aus CDU und Grünen verpflichten sich auch zur konsequenten Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Dafür richten sie einen interministeriellen Inklusionsausschuss ein. Dieser soll konkrete Handlungsschritte zur Umsetzung der Inklusion erarbeiten, wie Barrierefreiheit in der Mobilität oder beim Wohnen, aber auch die Teilhabe an Bildung und Arbeit und vieles mehr.
Die neue Landesregierung unter Führung vom Ministerpräsident Hendrik Wüst möchte Inklusionsbetriebe weiterentwickeln. Für Menschen mit Behinderungen, die auf dem Weg in die Firmengründung oder in die Selbstständigkeit sind, stellt sie Beratungsangebote bereit.
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Bin mal gespannt. Grüße aus NRW.