Mit der Pflegereform 2017 wurde ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt, mit dem Ziel der Gleichbehandlung von somatischen, kognitiven und psychisch beeinträchtigten Menschen in der sozialen Pflegeversicherung. Das neue Begutachtungsinstrument ist stärker an den Fähigkeiten der Pflegebedürftigen ausgerichtet.
Die Referentin wird einen Überblick u.a. zu Neuanträgen, der Begutachtung speziell von Kindern und den resultierenden Leistungen geben. Für Fragen nach dem Vortrag wird es ausreichend Raum geben.
Referentin Martina Steinke, Rechtsanwältin für Sozialrecht
Termin Dienstag, den 27.09.2022, 18.30 – 20.30 Uhr
Ort Diese Veranstaltung wird online über die Plattform Microsoft Teams durchgeführt. Voraussetzung für die Teilnahme sind ein internetfähiges Endgerät sowie ein Mikrofon und eine Kamera.
NEU! Mit Gebärdensprachendolmetscher
bei verbindlicher Anmeldung bis zum 20.09.2022
Kosten 6,- € pro Person, wird per Lastschrift eingezogen
Anmeldung erforderlich
Tel.: (0234) 509-2804 (Frau Wentingmann)
e-mail: wentingmann@familienforum-ruhr.de
Internet: www.familienforum-ruhr.de (Link zur Anmeldung)