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Online-Vortrag: Das Pflegestärkungsgesetz am 27.09.2022

Mit der Pflegereform 2017 wurde ein neuer Pflege­bedürftig­keits­begriff eingeführt, mit dem Ziel der Gleich­behandlung von somatischen, kognitiven und psychisch beeinträchtigten Menschen in der sozialen Pflege­ver­sicherung. Das neue Begut­ach­tungs­instrument ist stärker an den Fähigkeiten der Pflegebedürftigen ausgerichtet.

Die Referentin wird einen Überblick u.a. zu Neuanträgen, der Begutachtung speziell von Kindern und den resultierenden Leistungen geben. Für Fragen nach dem Vortrag wird es ausreichend Raum geben.

Referentin      Martina Steinke, Rechtsanwältin für Sozialrecht

Termin            Dienstag, den   27.09.2022, 18.30 – 20.30 Uhr

Ort                  Diese Veranstaltung wird online über die Plattform Microsoft Teams durchgeführt. Voraussetzung für die Teilnahme sind ein internetfähiges Endgerät sowie ein Mikrofon und eine Kamera.

NEU!                Mit Gebärdensprachendolmetscher
bei verbindlicher Anmeldung bis zum 20.09.2022

Kosten            6,- € pro Person, wird per Lastschrift eingezogen

Anmeldung    erforderlich
Tel.:                (0234) 509-2804 (Frau Wentingmann)
e-mail:            wentingmann@familienforum-ruhr.de
Internet:         www.familienforum-ruhr.de  (Link zur Anmeldung)

 

Tags: Pflegestärkungsgesetz

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