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Lex Koller: Wie beeinflusst sie den Hausverkauf?

Verschiedenes
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In der Schweiz wird der Grundstückskauf durch Personen ohne Schweizer Staatsbürgerschaft mit der sogenannten „Lex Koller“ reguliert. Der Schweizer Immobilienmarkt hat den Ruf besonders sicher und profitabel zu sein. Kaum woanders auf der Welt kostet der Quadratmeter so viel wie in den urbanen Räumen von Zürich, Lausanne, Genf, Zug oder Lugano. Trotzdem ist die Nachfrage weiterhin ungebrochen und die Preise steigen weiter. Dies lockt Jahr für Jahr tausende ausländische Investoren an, welche am Erfolg der Schweizer Immobilienbranche mitverdienen möchten. Auch für den Kauf von Ferien- oder Zweitwohnungen interessieren sich viele wohlhabende Ausländerinnen und Ausländer. Die Lex Koller legt ihnen hierbei jedoch Steine in den Weg. Deshalb stellt sich die Frage; wie beeinflusst die Lex Koller den Hausverkauf? In diesem Beitrag erfahren Sie, was es dazu zu wissen gibt.

Was ist die Lex Koller?

Um die „Überfremdung des einheimischen Bodens“ zu bekämpfen, führte die Schweiz Anfangs der 80er-Jahren ein Gesetz ein, welches den Grundstückskauf für Ausländerinnen und Ausländer stärker reguliert. Das „Bundesgesetz vom 16. Dezember 1983 über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland“ kam unter CVP-Altbundesrat Arnold Koller zustande, wodurch sich die umgangssprachliche Bezeichnung „Lex Koller“ ableitete. Dieses Gesetz regelt sowohl den Grundstückskauf durch Ausländerinnen und Ausländer ohne Wohnsitz in der Schweiz, als auch durch Ausländerinnen und Ausländer mit festem Wohnsitz in der Schweiz und gültiger Aufenthaltsbewilligung für Drittstaatsangehörige („Ausländerausweis B Nicht-EU/EFTA“). Je nach Herkunft und Wohnsitz ist der Erwerb von nicht gewerblichen Immobilien bewilligungspflichtig oder sogar verboten.

Was sind die Folgen auf den Hausverkauf in der Schweiz?

Das Gesetz hat das Ziel, die Schweiz vor ausländischen Immobilienkäufen zu schützen. Doch inwiefern wirkt sich die Lex Koller auf einen geplanten Immobilienverkauf aus?

Unklarheit und dubiose Geschäftspraktiken

Verkäufer schrecken oft davor zurück, ihr Haus an einen Ausländer zu verkaufen, da sie sich nicht genügend mit der Thematik auskennen. Allerdings werden auch dubiose und zwielichtige Praktiken angewandt, um das Gesetz zu unterwandern.

Weniger Potenzial bei Zweitwohnungen

Besonders Ferien- und Zweitwohnungen in den Schweizer Alpen erfreuen sich einer großen Beliebtheit unter inländischen Käufern. Hier schiebt die Lex Koller ausländischen Interessenten jedoch einen Riegel vor. Ohne Lex Koller wären wohl viele Schweizer Berggemeinden wie St. Moritz, Verbier, Zermatt oder Crans-Montana stärker bebaut.

Nachfrage weiterhin groß

Auf dem Schweizer Immobilienmarkt herrscht bereits jetzt ein starkes Unterangebot an privaten Immobilien, wodurch sich die Preise in den letzten zwei bis drei Jahrzehnten vielerorts verdoppelten. Eine Immobilienbewertung Online wird bei den meisten Wohnhäusern in der Schweiz eine starke Wertzunahme aufzeigen. Trotz der Lex Koller können sich Verkäufer also nicht über zu tiefe Preise beschweren.

Fazit

Die Lex Koller ist seit den 80er-Jahren ein Diskussionsthema in der Schweiz. Vor allem Hauseigentümer machen ihn dafür verantwortlich, dass die Immobilienpreise nicht noch mehr steigen und dass der Verkauf an Ausländerinnen und Ausländer zu kompliziert sei. Auch viele Berggemeinden würden sich mit der Abschaffung der Lex Koller ein größeres Wachstum erhoffen. Dennoch hat sich das Gesetz nun schon fast seit 40 Jahren gehalten. Das Preisniveau ist dennoch hoch und Hausverkäufer finden stets genug Interessenten.

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