Mit Eintritt der Volljährigkeit erlischt das elterliche Sorgerecht. Einige Menschen mit Handicap benötigen auch danach Unterstützung bei der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Angelegenheiten. Die Eltern sind nicht mehr ohne weiteres berechtigt für ihr volljähriges Kind rechtlich tätig zu werden. In diesen Fällen kann die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung ein geeignetes Instrument sein. Die Referentin wird auch auf die für Angehörige relevanten Neuerungen durch die Betreuungsrechtsreform zum Januar 2023 eingehen.
Referentin Martina Steinke, Rechtsanwältin für Sozialrecht
Termin Dienstag, den 29.11.2022 18.30 – 20.00 Uhr
Ort „alter Hörsaal“ der Kinderklinik Bochum, Alexandrinenstraße 5, 44791 Bochum (Achtung: Eingang von hinten über das Klinikgelände, Lageplan wird bei Anmeldung zugeschickt)
Kosten 6,- € pro Person, an der Abendkasse
NEU! Mit Gebärdensprachendolmetscher bei verbindlicher Anmeldung
bis zum 22.11.2022
Anmeldung erforderlich, max. 40 Teilnehmer:innen
Tel.: (0234) 509-2804
e-mail: wentingmann@familienforum-ruhr.de
Internet: www.familienforum-ruhr.de, Kategorie „Menschen mit Behinderung“