Der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Jürgen Dusel, begrüßt den am 21. Dezember 2022 durch das Kabinett verabschiedeten Gesetzesentwurf zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes. Dieser beinhaltet im Kern die Einführung der 4. Stufe der Ausgleichsabgabe für beschäftigungspflichtige Arbeitgeber, die keinen einzigen schwerbehinderten Menschen beschäftigen. Für Arbeitgeber mit mindestens 60 Arbeitsplätzen gilt zukünftig, dass sie pro nicht besetztem Pflichtarbeitsplatz 720 € monatlich zahlen müssen, wenn sie ihrer Beschäftigungspflicht zu 0 % nachkommen. Für kleinere Unternehmen gibt es Sonderregelungen.
„Dieser Schritt ist lange überfällig“, so Jürgen Dusel. „Es ist schlichtweg nicht akzeptabel, dass ein Viertel aller beschäftigungspflichtigen Arbeitgeber keinen einzigen Menschen mit Schwerbehinderung beschäftigt. Und das, obwohl Menschen mit schweren Behinderungen durchaus gut qualifiziert sind. Deswegen bin ich froh, dass es Hubertus Heil nun gelungen ist, diese Forderung innerhalb der Ampelkoalition durchzusetzen. Das Motto muss sein: Null Verständnis für Null-Beschäftiger.“ Allerdings sei in dem Gesetzentwurf auch noch deutlich Luft nach oben. Dusel führt aus: „Unter einem Gesetz für einen inklusiven Arbeitsmarkt hätte ich mir auch noch mehr vorstellen können. So halte ich es für ein verfehltes Signal, die Bußgeldvorschrift im § 238 Abs. 1 Nr. 1 SGB IX aufzuheben. Auf Grundlage dieser Regelung kann bislang ein Bußgeld verhängt werden, wenn ein Arbeitgeber seiner Beschäftigungspflicht nicht nachkommt. Welchen Sinn hat jedoch eine gesetzliche Verpflichtung ohne Sanktionsmöglichkeiten?“, so der Beauftragte.
Dusel weiter: „Außerdem enthält der Entwurf leider keine nennenswerten Verbesserungen in Bezug auf die Zugänge in und die Übergänge aus den Werkstätten für Menschen mit Behinderungen. Ein richtiger Schritt ist zwar die Aufhebung der Deckelung beim Lohnkostenzuschuss für das Budget für Arbeit. Aber eine Stärkung des Budgets für Ausbildung fehlt noch. Das Thema müssen wir jedoch auch dringend angehen. Wir müssen denjenigen, die außerhalb der Werkstatt arbeiten wollen, alle Wege ebnen, dies auch tun zu können – so, wie es auch im Koalitionsvertrag vereinbart ist.“
Ebenfalls nicht umgesetzt sei die Koalitionsvereinbarung zur Stärkung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements, um mehr Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen im Unternehmen zu halten, so Jürgen Dusel. Außerdem müssten aus Sicht des Beauftragten stärkere Anstrengungen beim Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen unternommen werden.