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Mehr Abgaben für Unternehmen ohne behinderte Menschen

Die Ampel-Koalition plant ein Gesetz für einen „inklusiven Arbeitsmarkt“, um Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit zu bieten, selbstbestimmt und gleichberechtigt am Berufsleben teilzunehmen. Dies soll durch erhöhte Abgaben für Unternehmen erreicht werden, die verpflichtet wären, Menschen mit Behinderungen einzustellen, dies jedoch nicht tun.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil betonte: „Die Zeit der Ausreden muss vorbei sein.“ Es sei „ökonomischer Unfug, die Potenziale nicht zu erkennen. Aber es sei auch sozial ungerecht.“

Mit dem Gesetzentwurf, der diese Woche in erster Lesung diskutiert wurde, ist beabsichtigt, die sogenannte Ausgleichsabgabe für Arbeitgeber zu überarbeiten. Private und öffentliche Arbeitgeber mit mindestens zwanzig Arbeitsplätzen sind verpflichtet, fünf Prozent ihrer Stellen mit schwerbehinderten (oder gleichgestellten) Mitarbeitern zu besetzen. Sollten sie dieser Verpflichtung nicht nachkommen, müssen sie eine Ausgleichsabgabe entrichten.

Konkret ist vorgesehen, eine vierte Staffel der Ausgleichsabgabe für Arbeitgeber einzuführen, die trotz Beschäftigungspflicht keinen schwerbehinderten Menschen beschäftigen. Das heißt: Die sogenannten „Null-Beschäftiger“ müssen dann mehr zahlen. Für kleinere Arbeitgeber gelten weiterhin Sonderregelungen.

Bisher war es möglich, die Einnahmen aus der Ausgleichsabgabe auch für Einrichtungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben zu verwenden. Künftig sollen die Mittel vollständig in die Beschäftigungsförderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt investiert werden.

Im Gesetzentwurf sind darüber hinaus weitere Verbesserungen für Menschen mit Behinderung vorgesehen. Künftig sollen Leistungen des Integrationsamtes schneller genehmigt werden, etwa für eine Arbeitsassistenz oder eine Berufsbegleitung. Entsprechende Anträge gelten künftig nach sechs Wochen als genehmigt.

Zudem wird die Deckelung des Lohnkostenzuschusses aufgehoben, den Unternehmen von der Agentur für Arbeit erhalten, wenn sie Menschen mit Behinderung beschäftigen („Budget für Arbeit“). So kann der maximale Lohnkostenzuschuss auch mit der Anhebung des Mindestlohns auf zwölf Euro bundesweit gewährt werden.

Tags: Ampelkoalition, Arbeitsmarkt, Ausgleichsabgabe, Bundestag, Inklusion, SPD

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1 Kommentar. Hinterlasse eine Antwort

  • Hartmut Teuber
    20. März 2023 19:57

    Benedikt, Ich entwickle ein Korpus von den Schriften Tauben für die Forschung über Tauben, die Deutsch schreiben. Deine Schriften von früher in GL-Foren sind auch im Korpus. Sie sind anonymiert.
    Daher frage ich, ob was oben geschrieben ist, von dir vollkommen ohne Hilfe verfasst wurde. Wenn ja, das gehört in meinen Korpus. Antworte bitte per Email an hteuber.ht@gmail.com.

    Antworten

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