Der Schweizerische Gehörlosenbund (SGB-FSS) hat am 10. März 2023 eine Medienmitteilung zum Thema Anerkennung der Gebärdensprachen veröffentlicht.
In der Frühlingssession verabschiedete das Schweizerische Parlament die Motion 22.3373 „Anerkennung der Gebärdensprachen durch ein Gebärdensprachengesetz“ zuhanden des Bundesrates. Das Parlament fordert darin die Anerkennung und Förderung der drei Schweizer Gebärdensprachen sowie die Gleichstellung von gehörlosen und hörbehinderten Personen durch ein eigenes Gebärdensprachengesetz.
Am 10. März 2023 informierte Bundespräsident Alain Berset an einer Pressekonferenz darüber, dass der Bundesrat plant, die Anerkennung der Gebärdensprachen im Rahmen einer Revision des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) umzusetzen. Mit diesem Vorgehen missachtet der Bundesrat explizit den Willen des Parlaments und die Bedürfnisse von gehörlosen und hörbehinderten Menschen in der Schweiz, so SGB-FSS.
SGB-FSS erklärte weiter: „Die Gebärdensprachen sind eigenständige Sprachen und entwickeln sich wie gesprochene Sprachen innerhalb einer regionalen Sprachgemeinschaft. Jahrelang wurden die Gebärdensprachen in der Schweiz unterdrückt und als Affensprachen bezeichnet. Damit wurden gehörlose Menschen nicht nur ihrer Sprache, sondern auch ihrer Identität beraubt. Gehörlosigkeit darf nicht ausschließlich als Behinderung verstanden werden. Die Gehörlosengemeinschaft in der Schweiz ist eine sprachliche und kulturelle Minderheit. Fundament dieser Kultur sind die Gebärdensprachen. Sie sind untrennbar mit der kulturellen Identität der Schweizer Gehörlosengemeinschaft verbunden. Das macht sie einzigartig.“
Der Schweizerische Gehörlosenbund fordert, dass der Auftrag des Parlaments vom Bundesrat ernst genommen wird und die Gebärdensprachen durch ein Gebärdensprachengesetz anerkannt und gefördert werden. Dies ist ein notwendiger Schritt, um die Gebärdensprachen anzuerkennen und die Situation von gehörlosen und hörbehinderten Menschen in der Schweiz effektiv und nachhaltig zu verbessern. Denn Sprachen sind keine Behinderung.