Der Deutsche Gehörlosen-Bund e.V. fordert die Schaffung eines neuen eigenen Gebärdensprachgesetzes und vor allem, dass der Status der Deutschen Gebärdensprache systematisch und nachhaltig geschützt und gefördert werden muss. Zu diesem Thema hat der Verband eine Pressemitteilung veröffentlicht.
Im Oktober 2022 haben die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages einen zehnseitigen Sachstand zum Thema „Gebärdensprache als Amts- oder Minderheitensprache“ veröffentlicht. Auftrag der Wissenschaftlichen Dienste war demnach, Einschätzungen dazu vorzubringen, ob und inwieweit über die in § 6 Behindertengleichstellungsgesetz vorgenommene Anerkennung von Deutscher Gebärdensprache als eigenständiger Sprache hinaus durch die Anerkennung der Gebärdensprache als Amtssprache oder Minderheitensprache (wie z. B. Dänisch, Nord- und Saterfriesisch, Ober- und Niedersorbisch sowie Romanes oder die Regionalsprache Niederdeutsch) zur Verbesserung der Lage der Betroffenen beigetragen werden könnte.
Der Deutsche Gehörlosen-Bund nimmt mit Unverständnis zur Kenntnis, dass die Wissenschaftlichen Dienste, statt diesem Auftrag nachzukommen, festgestellt haben, dass die Deutsche Gebärdensprache keine Minderheitensprache sei und auch nicht als Amtssprache verwendet werden könne.
Der Deutsche Gehörlosen-Bund nimmt dies zum Anlass, wichtige Klarstellungen vorzunehmen. Des Weiteren fordert er, dass die Deutsche Gebärdensprache schnellstmöglich als Minderheitensprache anerkannt und ihr Gebrauch in der Gesellschaft als Gebot eines inklusiven Verständnisses von Sprache gefördert wird.
Seit nunmehr 20 Jahren, seit dem 1. Mai 2002, ist die Deutsche Gebärdensprache mit Inkrafttreten des § 6 Absatz 1 des Behindertengleichstellungsgesetzes als eigenständige Sprache anerkannt.
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