Am Donnerstag, 20. April 2023 stimmte der Bundestag über das Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts ab, das unter anderem eine Erhöhung der Ausgleichsabgabe vorsieht. Darüber hat der Taubenschlag berichtet. Die Aktion Mensch begrüßt, dass dem Thema damit auf politischer Ebene die Relevanz beigemessen wird, die ein inklusiver Arbeitsmarkt für die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit und ohne Behinderung in unserer Gesellschaft haben sollte. Gleichzeitig betont die Sozialorganisation, dass gesetzlich festgelegte Sanktionen nicht die alleinige Lösung sind, solange sich die grundsätzliche Offenheit und Beschäftigungsbereitschaft der Unternehmen nicht ändert.
„Mehr als jedes vierte Unternehmen in Deutschland kommt seiner Pflicht zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderung nicht nach. Vor diesem Hintergrund erachten wir eine Sanktionierung als notwendig“, kommentiert Christina Marx, Sprecherin der Aktion Mensch. „Wir erhoffen uns von der Erhöhung der Ausgleichsabgabe, dass sie sich positiv auf die Beschäftigungszahl von Menschen mit Behinderung auswirkt. Doch ohne eine drastische Verstärkung der Inklusionsbemühungen der Unternehmen ist die Ungleichheit auf dem Arbeitsmarkt nicht aufzuheben.“
Auch das aktuelle Inklusionsbarometer Arbeit der Aktion Mensch – eine Studie, die bereits seit zehn Jahren den Stand der Inklusion auf dem ersten Arbeitsmarkt analysiert und bewertet – zeigt: Wirklicher Fortschritt scheitert insbesondere an der Beschäftigungsbereitschaft der Unternehmen. So sind Menschen mit Behinderung doppelt so häufig von Erwerbslosigkeit betroffen wie Menschen ohne Behinderung. Zusätzlich ist nahezu die Hälfte aller Arbeitslosen mit Behinderung mindestens ein Jahr ohne Beschäftigung und somit langzeitarbeitslos.
Ein möglicher Grund für die mangelnde Beschäftigungsbereitschaft: Immerhin 41 Prozent der Betriebe, die mindestens eine Person mit Behinderung beschäftigen, kennen die staatlichen Förderungsmöglichkeiten nicht. Dabei können Unternehmen finanzielle Zuschüsse erhalten, wenn sie Arbeitsplätze an Menschen mit Behinderung vergeben. Das Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts, über das in dieser Woche nun entschieden wird, sieht weiterhin einen niedrigschwelligeren Zugang zu Hilfsmitteln vor, die viele Menschen mit Behinderung in ihrem Arbeitsalltag nutzen. „Die Möglichkeiten – und damit auch die Chancen – sind da. Sie müssen von den Unternehmen allerdings auch genutzt werden“, resümiert Christina Marx.