Die UNESCO hat die drei Schweizer Gebärdensprachen als immaterielles Kulturerbe der Schweiz anerkannt, wie das Bundesamt für Kultur am 22. August 2023 bekannt gab. Diese Anerkennung ist eine bedeutende Würdigung der Schweizer Gebärdensprachen und ihrer kulturellen Bedeutung für das Land, was vom Schweizerischen Gehörlosenbund begrüßt wird.
Die Schweiz hat sich durch die Unterzeichnung des UNESCO-Übereinkommens zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes dazu verpflichtet, ein Inventar der lebendigen Traditionen im Land zu erstellen und regelmäßig zu aktualisieren. Bei der diesjährigen Aktualisierung wurde endlich auch Platz für die drei Schweizer Gebärdensprachen gefunden: die Deutschschweizer Gebärdensprache (DSGS), die Langue des Signes Française (LSF) und die Lingua dei Segni Italiana (LIS).
Der Schweizerische Gehörlosenbund führt dazu an:
“Die Gebärdensprachen sind ein wichtiges immaterielles Kulturerbe in der Schweiz. Sie eröffnen die Möglichkeit das Denken zu erweitern und neue Einsichten zu gewinnen. Wer gebärdet, denkt in Bildern. Die Kultur der Gehörlosen lebt durch die Gebärdensprache: offen, spontan, kreativ, visuell, solidarisch und großherzig. Das zentrale Element dieser Kultur bildet die Gebärdensprache als eigenständige Sprachform. Dazu gehören ihre Dialekte und der enge kulturelle Austausch mit gemeinsamen Traditionen. Die Gehörlosenkultur kennzeichnet sich durch ein starkes Zusammengehörigkeitsgefühl, welches auf dem zentralen Element, der gemeinsamen Tradition und Identität, beruht.”
Die Notwendigkeit einer rechtlichen Anerkennung der Gebärdensprachen ist für den Bund wichtig. Er erwartet vom Bundesrat eine zügige Umsetzung der Motion 22.3373 „Anerkennung der Gebärdensprache durch ein Gebärdensprachengesetz“.