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Bewährungsstrafe in Betrügerei unter Gehörlosen

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2.017

Ein gehörloser Mann aus Ostholstein wurde wegen Betrugs von einem Gericht in Oldenburg zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Bekannt sind zurzeit zwölf Geschädigte, die auch selber gehörlos sind. Der Angeklagte hat diese Personen seit 2017 um 53.000 Euro betrogen, wie verschiedene Lokalzeitungen bereits im Vorfeld berichteten. Die Betroffenen kommen aus Schleswig-Holstein, Hamburg und Niedersachsen, aber auch Fälle aus Nordrhein-Westfalen und Bayern sind bekannt. Das berichteten die Lübecker Nachrichten am 3. Januar 2024.

Wieso es zum schriftlichen Verfahren kam

In einem schriftlichen Strafverfahren ist er zu einem Jahr Gefängnis auf Bewährung verurteilt worden. Das heißt, wenn er in diesem einen Jahr nicht wieder straffällig wird, muss er nicht ins Gefängnis. Der Verurteilte wurde angeklagt, zwölf Gehörlose mindestens 78 Mal um Geld betrogen zu haben. Als der Prozess im November 2023 begann, erschien der Angeklagte nicht, woraufhin die Staatsanwaltschaft und Verteidiger beantragten, das Verfahren schriftlich durchzuführen. Neben der Bewährungsstrafe muss der Betrüger außerdem die 53.000 Euro, um die es in dem Verfahren ging, zurückzahlen. 

Frust in der Community über die lasche Strafe

Auch wenn Anwalt und Staatsanwaltschaft den Lübecker Nachrichten gegenüber zufrieden sind mit dem Ergebnis, stößt das Verfahren bei den gehörlosen Opfern und dem hörenden Vertreter des Weißen Rings, einer Opferschutzorganisation, auf Unverständnis. Detlef Lorenzen, einer der Nebenkläger, bezeichnete das Urteil den Lübecker Nachrichten zufolge als „Schlag ins Gesicht“. In der Gehörlosen-Community wird spekuliert, dass die Verhandlung schriftlich war, damit das Gericht keine Verdolmetschung organisieren und bezahlen muss. Der Anwalt der Nebenkläger sagt, dass eine härtere Strafe durch die Art des Verfahrens nicht möglich sei: Hier ist ein Maximum von einem Jahr auf Bewährung vorgesehen. 

“Als Betreuer in diesem besonderen Opferfall hätte ich mir gewünscht, dass das Amtsgericht die polizeiliche Vorführung des Angeklagten verfügt hätte“, so Holger Dabelstein vom WeiÃ…

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