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Vorläufige Einigung der EU über den Europäischen Behindertenausweis

Politik
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Am 8. Februar 2024 erzielten das Europäische Parlament und der Europäische Rat eine vorläufige Einigung über die Richtlinie zur Einführung eines Europäischen Behindertenausweises. Die Einigung wurde in Rekordzeit erzielt, da die Mitglieder des Europäischen Parlaments, die Unterstützende von Organisationen von Menschen mit Behinderungen sind, das Verfahren vorantrieben. Das Ziel war, noch vor den Europawahlen im Juni 2024 eine Einigung zu erreichen.

Dies gab die European Union of the Deaf (EUD) auf ihrer Website bekannt. Der offizielle Bericht über die Vereinbarung ist noch nicht veröffentlicht worden. Daher weiß die EUD noch nicht genau, welche der vorgeschlagenen Änderungen aufgenommen wurden und welche nicht. Die EUD kann jedoch schon jetzt einige erste Details zu der erzielten Einigung bekannt geben. Die folgenden Bestimmungen sind enthalten:

  • Ausweitung des Geltungsbereichs des Ausweises auf EU-Mobilitätsprogramme wie Erasmus+. Das bedeutet, dass taube Studierende, die im Ausland studieren möchte, mit dem EU-Behindertenausweis für die Dauer des Studiums dort Zugang zu den verschiedenen Unterstützungsleistungen haben (diese hängen vom Gastland ab);
  • Einbeziehung von Transportdienstleistungen (mit einigen Ausnahmen);
  • Es wird eine Website auf EU-Ebene mit zugänglichen Informationen über den Ausweis geben. Die EUD hat sich dafür eingesetzt, dass die Informationen auch in den nationalen Gebärdensprachen bereitgestellt werden;
  • Der Ausweis wird kostenlos ausgestellt und erneuert;
  • Die EU-Mitgliedsstaaten können entscheiden, ob sie den Ausweis für längere Zeiträume als die angegebene Kurzzeitaufenthaltsdauer von 3 Monaten vergeben wollen.

Alle von der EUD vorgeschlagenen Änderungen wurden in den angenommenen Bericht des EU-Parlaments aufgenommen, was jedoch nicht bedeutet, dass sie auch in dem neuen Text, auf den sich das EU-Parlament und der Rat bei den Neuverhandlungen geeinigt haben, enthalten sein werden. Es ist jedoch schon jetzt klar, dass die folgenden Punkte nicht übernommen wurden:

  • Vorübergehender Zugang zu Sozialversicherungsleistungen, wenn Menschen mit Behinderungen für einen längeren Zeitraum als den angegebenen „kurzfristigen Aufenthalt“ in ein Land ziehen, z. B. zum Arbeiten. Wenn also eine taube Person für eine bestimmte Zeit ins Ausland ziehen muss, um dort zu arbeiten, hat sie möglicherweise keinen Zugang zu Unterstützung, während sie ein langwieriges Verfahren zur Neubewertung der Behinderung durchläuft. Das EU-Parlament hat jedoch erreicht, dass die EU-Kommission innerhalb des ersten Jahres nach Inkrafttreten der Richtlinie prüfen muss, ob Lücken in der sozialen Absicherung bestehen, die das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Freizügigkeit beeinträchtigen könnten.
  • EU-Mittel zur Unterstützung der tatsächlichen Umsetzung der Ausweise durch die Mitgliedstaaten.
  • Die EU-Mitgliedstaaten haben 42 Monate Zeit, um mit der Ausgabe der Ausweise an Menschen mit Behinderungen zu beginnen, davon 30 Monate für die Umsetzung der Rechtsvorschriften (d. h. für die Schaffung nationaler Gesetze, um sie zu befolgen). Das bedeutet, dass der Ausweis erst in 4 Jahren vollständig Realität sein wird.

Quelle: www.eud.eu
Bericht von Jos de Winde (Turkoois) im Rahmen des DJE Projekts.

Deaf Journalism Europe: Europäische Union vergibt Finanzhilfen zur Förderung des Journalismus in der Gebärdensprachgemeinschaft.

Das Projekt fördert von Juni 2023 bis Mai 2025 Informationen in Gebärdensprachen, entwickelt Bildungsmaterialien für taube Journalist*innen und gibt Empfehlungen an Regierungen zur Unterstützung tauber Medienorganisationen.

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Dieser Artikel wurde im Rahmen des europäischen Projekts „Deaf Journalism Europe“ verfasst.

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