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Kritik an 20 dB-Regelung von Altpräsidenten

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In einem offenen Brief kritisieren ehemalige Präsidenten und Vizepräsidenten des Deutschen Gehörlosen-Sportverbands (dgsv) die neue 20-dB-Regelung, die am 1. Juli in Kraft getreten ist. Ursprünglich hatte der DGSV auf der Verbandstagung im November 2023 beschlossen, dass damit in den Kinder- und Jugendsparten auch Sportler*innen, die ab 20 dB hören können, zugelassen sind. Ursprünglich galt die Regelung, dass nur zugelassen ist, wer ab 55 dB hört.

Hintergrund: Eine Hörschwelle von 20 dB gilt laut dem deutschen HNO-Berufsverband als geringe Schwerhörigkeit, 19 dB wären sogar noch im Bereich der Normalhörigkeit. Eine Hörschwelle von 55 dB, wie es die alte DGSV-Regelung vorsieht, und wie es für den Erwachsenensport nach wie vor gilt, wäre zwischen einer mittelgradigen (ab 40 dB) und einer hochgradigen (ab 60 dB) Schwerhörigkeit einzuordnen.

Ursprünglich hätten Jan Eichler, Josef Wilmerdinger und Tobias Burz den „Offenen Brief“ am 6. Juni mit der Bitte um Weiterverbreitung an den DGSV geschickt, schreiben sie in einer E-Mail, die an die Deutsche Gehörlosenzeitung und den Taubenschlag geht. Sie befürchten, dass durch die Regelung die Bedeutung der Meisterschaften „verramschen“ würde und das “Fairplay“ in Gefahr sei. Die DGZ berichtet außerdem von einem Shitstorm auf Instagram. Viele Kommentare befürchten die „Zerstörung“ der „Gebärdensprache“ und „Gehörlosenkultur“ bei den Verbänden und Wettkämpfen, da so nun auch schwerhörige Kinder und Jugendliche an den Wettkämpfen teilnehmen können.

Die Kritik der Altpräsidenten und -vizepräsidenten richtet sich dabei vor allem an die Deutsche Gehörlosen-Sportjugend (DGSJ) und den Gehörlosen-Sportverband Niedersachsen. In der Mail an die Redaktionen heißt es: „Diese Person ist mittendrin verstrickt und be…

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