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Neues zur „Großen Dolmetscher-Umfrage“: Wie man es nicht machen sollte

Die „Große Dolmetscherumfrage 2022“ und was man daraus lernen kann: In dem Artikel „DeafParticipation“ untersuchen vier Forscher*innen und Aktivist*innen anhand der viel kritisierten Umfrage von Laura Maaß (geb. Schwengber), wie man es besser machen und die Communities besser in die Forschung einbinden kann. Ebenso wird aufgeschlüsselt, was genau an der Umfrage schief gelaufen ist, und wie die Communities und der Deutsche Gehörlosen-Bund getäuscht wurden. 

Autoren: Benedikt Sequeira Gerardo und Wille Felix Zante

Transparenzhinweis: In diesem Artikel geht es um eine Veröffentlichung, an der auch der Hauptautor dieses Artikels, Benedikt J. Sequeira Gerardo, mitgewirkt hat. Solche Doppelrollen lassen sich in marginalisierten Communities wie den Tauben Communities manchmal nicht vermeiden. Wille Felix Zante war zur Zeit des Offenen Briefs und der Umfrage Mitarbeiter beim Deutschen Gehörlosen-Bund und unmittelbar mit der Umfrage und den Folgen befasst. 

Einleitung: Vorgeschichte

2023 haben wir im Taubenschlag einen Offenen Brief zu dem Projekt „Die Große Dolmetscherumfrage“ veröffentlicht. Der Offene Brief kritisiert dieses Projekt. Dort geht es um eine Umfrage zur Zusammenarbeit zwischen hörenden Gebärdensprachdolmetscher*innen und tauben Gebärdensprachnutzer*innen. Verantwortlich für diese Umfrage waren Prof. Dr. Christiane Maaß und Laura Maaß. Für Laura Maaß war diese Umfrage außerdem zentraler Bestandteil ihrer Promotionsarbeit.

In dem offenen Brief hatte eine Gruppe an die Universität Hildesheim appelliert, das kritisierte Forschungsprojekt aufzuarbeiten unter Einbezug tauber Forschender. Die Gruppe hinter dem offenen Brief bestand aus verschiedenen tauben Menschen mit Expertise, aktivistischen tauben Personen, Dolmetschenden für Deutsche Gebärdensprache und Deutsch, Forschenden und anderen namhaften Persönlichkeiten.

Teilhabe auch für Forschungsobjekte: Was ist CBPR?

In dem Artikel ‚DeafParticipation – Die Bedeutung von CBPR für die Qualität von Forschung mit vulnerablen Gruppen’ (Open Access: http://dx.doi.org/10.13140/RG.2.2.26209.11366 ) wurde im Juni 2024 die ganze Sachlage um “Die Große Dolmetscher-Umfrage” von Laura Maaß detailliert aufgearbeitet und die Verfassenden kommen zu dem Schluss, dass es einer tiefgreifenden Veränderung in der Wissenschaftskultur bedarf, die eine aktive Unterstützung und Einladung zur Teilhabe umfasst. Sie fordern die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) auf, bezogen auf die Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis, grundsätzlich vulnerable Gruppen in den Reflexions- und Diskussionsprozess zu wissenschaftlicher Integrität mit einbeziehen. CBPR bezeichnet dabei „Community-Based Participatory Research“, also auf Deutsch ungefähr: „Teilhabeorientierte Forschung auf Grundlage von Communities“. Gemeint ist hiermit: Wie können Minderheitengruppen angemessen und respektvoll in die Forschung einbezogen werden, so dass sie keine reinen Objekte sind, sondern auch von dieser Forschung profitieren? Die „Große Dolmetscher-Umfrage“ ist dabei ein klares Negativbeispiel, so der Schluß der Forschenden.

Keine Konsequenzen für die Ausnutzung verletzlicher Gruppen

Bis heute hat die Uni Hildesheim keinen Kontakt zu der Gruppe bzw. den tauben Communities aufgenommen. Aufgrund von Kritik seitens des Deutschen Gehörlosen-Bundes und einer Gruppe von Wissenschaftler*innen hat die Uni Hildesheim eine Vorprüfung bezüglich wissenschaftlichem Fehlverhalten initiiert. Ein sogenannter “Ombudsman der Wissenschaft” von der Uni Hildesheim konnte jedoch im Rahmen einer Vorprüfung des Falles “kein wissenschaftliches Fehlverhalten” feststellen. 

Das ist deswegen so überraschend, weil die Umfrage vorgegeben hat, nur die Beziehung zwischen Dolmetschenden und tauber Kundschaft zu untersuchen. In Wirklichkeit verfolgte sie aber ein geheimes Ziel: die sogenannte “Gebärdensprachorientierte Leichte Sprache Plus” zu erproben. “Gebärdensprachorientierte Leichte Sprache Plus” ist im Grunde Leichte Sprache um gebärdensprachliche Redewendungen ergänzt. Solche Redewendungen können z.B. “warm an meiner Seite” sein, die man auf Deutsch so nicht schreiben würde, aber in etwa dem Konzept hinter der Gebärde entsprechen.

Richtigstellung, Bitte um Entschuldigung? Fehlanzeige

Außerdem wurden die Befragten darüber getäuscht, mit wem es eine Zusammenarbeit gegeben hat. In der ursprünglichen Ankündigung der Umfrage wurde behauptet, dass Laura Maaß mit dem Deutschen Gehörlosen-Bund zusammenarbeitet. Der DGB hatte das sofort dementiert. Eine von Laura Maaß versprochene Richtigstellung ist nie erfolgt. 

Stattdessen hat Laura Maaß ihre Doktorarbeit auf Basis dieser Umfrage in Rekordzeit fertiggestellt und promoviert. Die Umfrage fand vom 24. Oktober bis 4. November 2022 statt, anschließend schaffte sie es, die Doktorarbeit am 18. Januar 2023 abzugeben. Die Promotion soll am 29. November 2023 abgeschlossen worden sein, an dem Tag erhielt sie ihre Promotionsurkunde, wie ihre Doktormutter Professorin Hansen-Schirra von der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz Taubenschlag auf Nachfrage antwortete. 

Ungereimtheiten in der Promotionsordnung

Sie trägt auch den Doktortitel, aber ohne dass ihre Doktorarbeit veröffentlicht wurde. Das ist in den meisten Prüfungsordnungen eine Voraussetzung, um die Promotionsurkunde zu erhalten. Ohne Promotionsurkunde kein Doktortitel. Mit einem Doktortitel sind hohes Prestige und Vorteile bei der Jobsuche verbunden – ein guter Grund, hier strenge Regeln anzuwenden. Offenbar wurde diese Promotionsurkunde aber bereits ausgehändigt.

In der Promotionsordnung der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz steht, dass für die Aushändigung der Promotionsurkunde nötig ist, dass zum Einen die Universitätsbibliothek Archivexemplare der Doktorarbeit erhält, und zum Anderen die Veröffentlichung erfolgt ist. Doch genau das ist offenbar nicht passiert, wie Klaudia Grote und Co. in ihrem Artikel feststellen: In der Bibliothek gibt es offenbar keine Archivexemplare. Die Doktormutter Prof. Dr. Silvia Hansen-Schirra antwortete auf Taubenschlag-Anfrage im Rahmen unseres Faktenchecks, dass Laura Maaß zwei Jahre Zeit hätte, die Doktorarbeit zu veröffentlichen und in der Zeit bereits den Doktortitel tragen kann. Doch in der Promotionsordnung steht in § 23, Absatz 3, dass zunächst die Universitätsbibliothek vier Archivexemplare erhalten müsse:

„(3) Die Dissertation ist in angemessener Weise für die wissenschaftliche Öffentlichkeit zugänglich gemacht, wenn neben dem für die Prüfungsakten erforderlichen Exemplar unentgeltlich die Abgabe von vier gedruckten Archivexemplaren der Dissertation auf alterungsbeständigem holz- und säurefreiem Papier bei der Universitätsbibliothek erfolgt und
die Verbreitung der Dissertation sichergestellt wird durch:

[…]

b) die Erbringung eines Nachweises einer Mindestauflage von 150 Exemplaren, wenn die Dissertation über den Buchhandel verbreitet wird. Alternativ ist die Verlagsveröffentlichung per „print-on-demand“ möglich. Auch hier muss die
Verbreitung über den Buchhandel gesichert sein. Eine schriftliche Erklärung des Verlegers zur Verfügbarkeit für mindestens zwei Jahre ist vorzulegen

[…]

Im Fall des Buchst. b gilt als Nachweis auch die Vorlage eines Verlagsvertrages zusammen mit der verbindlichen Zusage des Promovenden oder der Promovendin, dass die Veröffentlichung fristgerecht erfolgen wird.“  

(Hervorhebung Taubenschlag, Quelle: Promotionsordnung der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz in der Fassung vom 26. Januar 2021, zuletzt aufgerufen 31.07.2024)

 

Taubenschlag hat deshalb erneut nachgefragt, ob die Universitätsbibliothek Archivexemplare besitzt, ob ein Veröffentlichungsvertrag vorliegt, in welchem Verlag die Veröffentlichung erfolgen soll und zu guter Letzt: Wurde Laura Maaß eine Promotionsurkunde der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz ausgehändigt?

Professorin Hansen-Schirra antwortete ausweichend: “Sie können davon ausgehen, dass unser Dekanat gemäß unserer [Promotionsordnung] handelt. Über weitere Informationen sind wir nicht auskunftspflichtig.” Erst der Hinweis, dass nach Informationsfreiheitsgesetz Auskunftspflicht bestünde, brachte hier die Antworten:

Die vier Belegexemplare gibt es nicht, aber einen Veröffentlichungsvertrag mit dem Verlag Frank & Time, der auch die Bücher von Christiane Maaß veröffentlicht.

Die wichtigste Frage wird nun auch beantwortet: Die Promotionsurkunde wurde bereits ausgestellt. Weitere Nachfragen ergeben, dass die Doktormutter die Promotionsordnung so auslegt, dass die Archivexemplare Bestandteil der Veröffentlichung sind – also erst mit der endgültigen Veröffentlichung binnen zwei Jahren an die Bibliothek gehen. Auch wurde noch einmal bestätigt, dass es sich nicht um eine vorläufige Urkunde handelt, wie es manchmal passiert.

Diese Informationen waren erst auf mehrfaches, nachdrückliches Nachfragen zu bekommen.

Titel ohne Transparenz für die beforschte Öffentlichkeit

Das wirft die Frage auf, warum die Universität so locker mit dem Doktortitel umgeht. So wird es der Community verwehrt, die Promotion von Maaß mit eigenen Augen zu prüfen. Das ist besonders insofern eine gerechtfertigte Forderung, als dass Laura Maaß auf der Webseite ihrer “Großen Dolmetscher-Umfrage” selber damit warb, dass die Ergebnisse der Community zugänglich gemacht würden. Es fehlt also auch das absolute Minimum an Partizipation für die Tauben Communities.

Wir haben die Deutsche Forschungsgesellschaft (DFG) gefragt, ob es rechtens sei, bereits ohne veröffentlichte Doktorarbeit den Doktortitel zu tragen. Die DFG antwortete, dass dazu die Verleihung der Promotionsurkunde ausschlaggebend sei. Die Voraussetzungen dafür würden wiederum von der Promotionsordnung festgelegt. Die Verantwortung liegt also bei der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz.

Staatsanwaltschaft ermittelt – bislang noch ohne Ergebnis

Am Rande muss auch erwähnt werden, dass mehrere Personen Strafanzeige gestellt haben gegen Laura Maaß, der Vorwurf: Unerlaubtes Führen eines Doktortitels. Auch wenn natürlich die Unschuldsvermutung gilt, da die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen sind, konnte die Staatsanwaltschaft Berlin bestätigen, dass mehrere Personen Anzeige gegen Laura Maaß gestellt haben. Da sie aber ihre Urkunde per 29.11.2023 erhalten hat, dürfte die Verwendung nach diesem Datum nicht mehr strafbar sein. Mehr Informationen dazu gibt es in der Zusammenfassung des Open Access-Artikels unten. 

Wie man es dreht und wendet: Hier zeigt sich beispielhaft, wie ein Projekt schief laufen kann, wenn Partizipation in der Forschung ignoriert wird. Das wird in dem Open Access-Artikel noch einmal deutlich aufgerollt. Die Uni Hildesheim oder Laura Maaß haben sich bis heute nicht bei den Aktivist*innen zum Offenen Brief gemeldet und gezeigt, dass sie etwas daraus gelernt hätten. Auch wurde ursprünglich versprochen, dass die Ergebnisse für die Tauben Communities veröffentlicht werden. Das ist auch nicht passiert. Grund genug für die Autor*innen des Open Access-Artikels, noch einmal genauer hinzugucken. 

Wir haben für euch den Artikel zusammengefasst. Verfasst wurde er von Klaudia Grote, Sofia Wegner, Benedikt J. Sequeira Gerardo (also dem Hauptautor dieses Updates und der Zusammenfassung des Artikels) und Alex Metzner. 

Der Open Access-Artikel zusammengefasst:

Dreh- und Angelpunkt des wissenschaftlichen Artikels sind Entwicklungen in der Forschung zur Leichten Sprache. Diese haben in den letzten Jahren dazu geführt, dass einige hörende Wissenschaftlerinnen ohne Behinderung und eine hörende Dolmetscherin daran forschen, wie Leichte Sprache als Kommunikationshilfe für Gehörlose eingesetzt werden könnte.

Der Deutsche Gehörlosen-Bund (DGB) setzt sich bereits seit Jahren dafür ein, dass die Leichte Sprache nicht als Ersatz für Gebärdensprache verwendet wird. Dennoch ist der Mythos nicht totzukriegen. Als eine Forscherin (die zuvor vor allem als Dolmetscherin für Deutsch und Deutsche Gebärdensprache, sowie als „Musikdolmetscherin“ in Erscheinung trat) aus dem Bereich der Leichten Sprache dann 2022 eine Umfrage startete, bei der sie behauptete, mit dem DGB zusammenzuarbeiten, widersprach der DGB sofort. Die Umfrage wurde trotzdem durchgeführt. All das wird in dem Artikel detailliert beschrieben. Dabei etabliert der Artikel den Begriff der CBPR – der Communities-basierter partizipativer Forschung, also einer Forschung, die ihre Wurzeln in den Communities hat, über die sie forscht. Das heißt zum Beispiel, bei Forschung über Gebärdensprachen oder Barrierefreiheit sollten immer auch Taube Communities eingebunden sein.

Der Artikel wirft ein Licht auf die Bedeutung von Communities-basierter partizipativer Forschung (CBPR) für die Qualität von Forschung mit vulnerablen Gruppen – also Menschen mit Behinderung, sprachliche Minderheiten und andere. Der Artikel hebt hervor, dass eine enge Zusammenarbeit zwischen Forschenden und den betroffenen Gemeinschaften entscheidend ist, um eine gleichberechtigte Teilnahme an allen Phasen des Forschungsprozesses sicherzustellen.

CBPR zielt darauf ab, die Bedürfnisse und Perspektiven vulnerabler Gruppen angemessen zu berücksichtigen und sicherzustellen, dass ihre Rechte und Würde respektiert werden. Ein Mangel an Partizipation kann zu verfälschten Forschungsergebnissen führen, wie der Fall der „Großen Dolmetscher-Umfrage“ von 2022 zeigt, bei der die Forscherin unter dem Vorwand der Communities-Befragung ein Experiment durchführte: Ob Leichte Sprache an die Gebärdensprache angepasst werden könnte, so dass Gehörlose Schriftsprache besser verstehen würden. In dem Artikel wird diese Umfrage sehr kritisch gesehen, als methodologisch und ethisch fragwürdig angesehen und damit als ein Beispiel für mangelhafte CBPR, also mangelhafte Community-Beteiligung.

Zusammenfassend gibt es aus dem Open Access-Artikel bezüglich “Die große Dolmetscherumfrage 2022” diese Schlussfolgerungen:

  1. Fehlende Partizipation in der Vorbereitung einer empirischen Arbeit führt zu einem fehlerhaften Vorgehen bei der Untersuchung. Hier wäre z.B. das Konzept „Gebärdensprachorientierte Leichte Sprache Plus“ (“Sign Language Oriented Easy Language Plus”) bereits in der Vorbereitungsphase als fehlerhaft erkannt und abgelehnt worden. Auch wichtige personenbezogene Daten wie Hörstatus und sprachlicher Hintergrund wären abgefragt worden.
  2. Fehlende Partizipation in der Entwicklung des Untersuchungsdesigns: Ethikkommissionen sollten als Kontrollinstanz auch immer die beforschten Gruppen einbinden nach dem Motto „Nicht über uns ohne uns“.
  3. Fehlende Partizipation in der Vorbereitung der Untersuchung: Angehörige der Zielgruppe müssen unbedingt in die Vorbereitung der Umfrage eingebunden werden, etwa über einen Probelauf. Das liefert dann auch wichtige Hinweise wie die Notwendigkeit von DGS-Übersetzungen.
  4. Fehlende Partizipation in der Durchführung der empirischen Studie: Die Durchführung der Studie sollte von tauben Menschen betreut werden, da eventuell vorhandene audistische Kommentare oder Fragestellungen retraumatisieren können und Kritik durch fehlende Peer-Beziehung bzw. mangelndes Vertrauen in Nicht-Betroffene nicht vorgebracht wird.
  5. Fehlende Partizipation in der Auswertung: Auch die Auswertung der Umfrage oder Forschung muss unbedingt zusammen mit tauben Menschen gemacht werden. Nur sie können bestimmte Reaktionen oder Äußerungen der tauben Probanden richtig interpretieren.
  6. Fehlende Partizipation in Vorveröffentlichungen: Auch die Ergebnisse und Veröffentlichungen um die Forschung müssen in DGS oder entsprechender Gebärdensprache zugänglich gemacht werden. Das wirkliche Ausmaß der Diskriminierung in der Forschung wurde im Beispiel nur schriftlich und verdeckt veröffentlicht. Hier muss komplette Transparenz gegenüber der Community hergestellt werden. 
  7. Zusätzlich dazu gibt es konkrete Ungereimtheiten und ethisch bedenkliches Verhalten in dem konkreten Beispiel:
    • Instrumentalisierung des DGB und der Communities: Der Deutsche Gehörlosenbund wurde offenbar ausgenutzt als „Gütesiegel“ für die Umfrage, wodurch umgekehrt das Vertrauen der Communities ausgenutzt werden konnte, um die Umfrage mit Daten zu füttern und so dem Konzept „Leichte Sprache statt Gebärdensprache“ weitere scheinbare Legitimation zu verschaffen. Viele Infos wurden gegenüber dem DGB und den Communities erst spät oder gar nicht transparent gemacht.
    • Möglicherweise unerlaubtes Führen des Doktortitels: Ein bizarres Detail an der Geschichte ist, dass die Forscherin, welche die Untersuchung durchgeführt hat, trotz fehlender Veröffentlichung der Doktorarbeit bereits auf ihrer Webseite, in Emailsignaturen und anderswo ihren Doktortitel führt. Das ist – so die Verfassenden – laut Prüfungsordnung nicht zugelassen und kann theoretisch eine Straftat darstellen. Taubenschlag hat bei der Staatsanwaltschaft Berlin nachgefragt und bekam eine Bestätigung, dass es mehrere Privatanzeigen gegen die Forscherin gab, so dass die Staatsanwaltschaft Berlin hier ermittelt. Bislang sind die Ermittlungen aber noch nicht abgeschlossen. (Stand 30. Juli 2024)  Die Staatsanwaltschaft betont, dass solange noch die Unschuldsvermutung gilt. Eine Taubenschlag-Nachfrage bei der betroffenen Forscherin ergab, dass sie von den Berliner Ermittlungen nichts wusste, wohl aber von Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Hildesheim. Diese seien dort aber bereits eingestellt worden. Das bestätigte auch die Staatsanwaltschaft Hildesheim. Die Berliner Staatsanwaltschaft bestätigte daraufhin gegenüber dem Taubenschlag, dass es durchaus möglich ist, dass zwei Ermittlungsverfahren von verschiedenen Stellen gleichzeitig unabhängig voneinander stattfinden. 

Wir halten euch über die weiteren Entwicklungen natürlich auf dem Laufenden. Der komplette Open Access-Artikel, in dem anhand des Beispiels der “Dolmetscherumfrage” untersucht wird, wie Communities besser eingebunden werden können, kann hier nachgelesen werden.

Bildnachweis: Andi Weiland/Gesellschaftsbilder.de

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