Geschrieben von: Jos de Winde / DNieuws.
Wenn man als gehörloser Mensch in den Niederlanden den Pass verlängern oder einen Führerschein im Gemeindeamt abholen wollen, wie läuft die Kommunikation mit dem Personal ab? Kann das Personal Gebärdensprache, oder stellt die Gemeinde eine Dolmetschperson für Niederländische Gebärdensprache (NGT) zur Verfügung? Und was ist mit den Gemeinderatssitzungen, sind dort NGT-Dolmetschpersonen anwesend?
Der Verband der niederländischen Gemeinden (VNG) organisiert die Wahl der am meisten barrierefreien Gemeinde. Ziel dieser Wahl ist es, Gemeinden hervorzuheben, die in Bezug auf die Zugänglichkeit bereits gut abschneiden. Dies ergibt sich auch aus der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, die staatliche Stellen zur Barrierefreiheit verpflichtet.
Cas Wolters, der gehörlos ist, ist Mitglied der Jury für die diesjährige Wahl. Als Experte beurteilt er den Umgang der Gemeinden mit gehörlosen und schwerhörigen Menschen. Er sagte gegenüber DNieuws, dass viele Gemeinden die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen noch nicht ausreichend umsetzen. Mit dieser Wahl will der VNG die Gemeinden auf spielerische Weise dazu anregen, der Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen mehr Aufmerksamkeit zu schenken.
„Es gibt drei Arten von Zugänglichkeit, auf die sich die Jury konzentriert: soziale Zugänglichkeit, physische Zugänglichkeit und Zugang zu Informationen. Soziale Zugänglichkeit bedeutet zum Beispiel, dass die Mitarbeiter im Rathaus wissen, wie man gut mit Gehörlosen kommunizieren kann, zum Beispiel durch Wiederholen oder Aufschreiben“, erklärt Wolters.
Bei der Zugänglichkeit von Informationen geht es um die Verfügbarkeit alternativer Informationsformen wie NGT-Dolmetschpersonen, Untertitel, Blindenschrift und Audiodeskription.
Die Jury besteht aus Personen, die sich aus verschiedenen Gründen für die Zugänglichkeit und die Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen einsetzen. Neben Wolters gibt es zum Beispiel auch ein blindes Jurymitglied. Laut Wolters können die Jurymitglieder unterschiedliche Perspektiven miteinander teilen.
Nach der ersten Wahlrunde am 1. Juli wird eine Top 10 der Kommunen mit den höchsten Bewertungen erstellt. „Diese Gemeinden müssen dann der Öffentlichkeit zeigen, welche Ambitionen sie in Bezug auf die Barrierefreiheit haben. Was machen sie bereits gut, wo wollen sie Verbesserungen vornehmen? Dies können Sie im August auf der Wahl-Website nachlesen. Außerdem werden anonyme Gäste jede Gemeinde der Top 10 besuchen, um die Zugänglichkeit aus erster Hand zu erfahren und auf der Website darüber zu berichten“, sagt Wolters.
Im September kann dann jeder niederländische Person eine Stimme für die 10 besten Gemeinden abgeben. Sie können nur für eine Gemeinde stimmen, die Ihrer Meinung nach die größten Anstrengungen in Bezug auf die Zugänglichkeit unternimmt. Aus dieser Abstimmungsrunde werden Anfang Oktober die Top 3 der besten Gemeinden hervorgehen.
„Wir, die Jury, werden diese Gemeinden dann noch genauer unter die Lupe nehmen. Sie werden die Chance bekommen, uns ihre Zugänglichkeitspolitik noch einmal zu zeigen. Warum sind sie der Meinung, dass sie die besten sind? Danach wird die Jury beraten, und am 10. Oktober wird die zugänglichste Gemeinde bekannt gegeben“, sagt Wolters.
„Auch Gehörlose müssen die Gemeinden auf ihre Zugänglichkeit hin bewerten! Lassen Sie uns wissen, welche Gemeinden Ihrer Meinung nach wirklich gehörlosenfreundlich und zugänglich sind. Jeder kann die Gemeinden bis Sonntag, den 30. Juni, über vng.nl/verkiezing bewerten“, so Wolters.