Anlässlich des Europäischen Tag des Notrufs am 11. Februar hat der Landesverband Bayern der Gehörlosen e. V. eine Pressemitteilung zum aktuellen Stand des Notrufs für Hörbehinderte herausgebracht. Durch Gesetze auf EU- und Bundesebene ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass die Notrufe für Hörbehinderte genauso gut funktionieren müssen wie für Hörende.
Aktuell gibt es zwei staatlich finanzierte und abgesicherte Lösungen für Gehörlose und Schwerhörige: die nora-Notruf-App und die Tess-Relay-Dienste. Die nora-App ermöglicht es, ohne Lautsprache einen Notruf abzusetzen (per Auswahl-Buttons, Chat und GPS-Ortung). Wichtig: Vorher die App einrichten – das Verfahren per PostIdent ist etwas umständlich, aber laut Betreiber notwendig. Die Tess-Relay-Dienste ermöglichen den Notruf per Deutscher Gebärdensprache per Video-Chat bzw. Video-Relay.
Der Landesverband Bayern der Gehörlosen freut sich über einen neuen Gesetzesentwurf, der die Barrierefreiheit von Notrufen in Bayern weiter voranbringen soll. Geplant ist demnächst ein Gespräch zwischen dem bayerischen Innenministerium und dem Landesverband sowie der Besuch der Notruf-Leitstelle in München.
Die Pressemitteilung des Landesverbands Bayern der Gehörlosen kann hier als PDF heruntergeladen werden.